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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 494
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Ludwig Uibel

Der Synagogenrat meldete am 21.9. 1862, dass schon im Voranschlag
1 862 600 Gulden (fl.) für Neubauzwecke erhoben wurden. Dieselbe Summe
sei jeweils in den Voranschlägen der kommenden Jahre vorgesehen.
Eine größere Umlage könne nicht erhoben werden (B. Kaufmann,
Vogel, Auerbacher).

Nach Feststellungen vom 24. 10. 1862 zählten zu diesen vorbereitenden
Arbeiten:

1. Die Fertigstellung der Pläne für den Neubau.

2. Die Sicherung des Baugeldes durch das Beschließen der Voranschläge.

3. Die Prüfung der möglichen Bauplätze.

a. Der Platz der alten Synagoge.

b. Der Platz der Hofreite des Matthias Knösel (später Specht!).

Der Architekt (Armbruster aus Baden) und der Synagogenrat waren für
den Ankauf der Knöselschen Hofreite. Sie böte reichlich Platz. Hinten
schließt sich der freundliche Lindenplatz an und zwei anliegende Häuser
an diesem Platz seien bereits im Besitz der israelitischen Gemeinde, nämlich
das Wohnhaus des Löb Kaufmann (Lagerb.nr. 225) und das israelitische
Frauenbad. Im Kaufmannschen Haus könne auch der Unterrichtsraum
für die israelitischen Kinder eingerichtet werden. Vorsichtshalber habe
man bereits mit Knösel einen befristeten Kaufvertrag abgeschlossen.

In der Zwischenzeit hatte sich aber innerhalb kurzer Zeit in der israelitischen
Gemeinde ein Meinungsumschwung vollzogen. In der Gemeindeversammlung
am 19. 10. 1862, zu der 28 Personen erschienen waren (fünf
Fehlende waren entschuldigt) verweigerten die meisten, „durch einige
Wortführer eingeschüchtert", die Unterschrift. Nur einer stimmte für die
Vorlage, zwei dagegen.

Das Bezirksamt glaubte den raschen Stimmungswandel durch Bluffen
wieder umzudrehen. In einer nochmals angeordneten Gemeindeversammlung
sei den Leuten klar zu machen, „daß über den Neubau längst entschieden
sei, und die Gemeinde könne sich dieser Verpflichtung nicht entziehen".

In dieser Nachfolgeversammlung (30. Nov. 1862) waren von 40 Stimmberechtigten
nur 23 erschienen. Trotz aller Vorhaltungen haben sich 20 Erschienene
gegen den Neubau ausgesprochen. Ihre Begründung: Man könne
sich den Neubau vorderhand gar nicht leisten. Es fehle an paraten Mitteln.

Angesichts dieser eindeutigen Haltung der Gemeindemehrheit beugte
sich auch das Bezirksamt der Realität und verfügte am 17. Jan. 1863: „Das
Bezirksamt besteht nicht weiterhin auf dem Neubau der Synagoge, bedauert
aber die Meinung und hofft auf ein Umschlagen der Stimmung, mit
Zwangsmitteln vorzugehen steht uns nicht zu."

Die amtliche Anerkennung des Stillstandes der Sache „Synagogenneubau
" verhinderte aber nicht, dass in Finanzsachen die israelische Gemeinde


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