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Ludwig Uibel
hinsichtlich der Nachteile, die ihnen durch die Dampfschiffahrt entgegen
kommt, ... daß sie bei der neuen Anstalt Beschäftigung und Verdienst erhalten
. "3
Sechs Artikel werden der Gesellschaft zur Bedingung gemacht. Darunter
sind besonders wichtig:
1. Spätestens in 9 Monaten soll der erste Dampfer in Bewegung gesetzt
werden.
2. Den Gildenschiffern ist ein Drittel des Aktienkapitals anzubieten.
3. Es sollen badische Schiffer eingestellt werden.
Das Aktienkapital wurde auf 250000 Gulden festgesetzt (500 Aktien zu
je 500 Gulden).
Die badischen Schifffahrtstationen am Oberrhein10
Auf dem badischen Anteil des Oberrheins konnten die Lastschiffe bis zu
2500 Zentner von Mannheim bis Kehl transportieren. An diesem Teilstück
des Rheins lagen vier Haltestationen:
l. Freiste«, 2a. Neuburg (nur Talfahrt), 2b. Schröck (nur Bergfahrt),
3. Mannheim.
Diese Stationen waren Hafenplätze mit Lagerhallen. Da ein Steuermannspatent
in der Regel nur zwischen zwei Stationen galt (z.B. Freistett-Neu-
burg bzw. Schröck), musste dort auch ein Wechsel des Steuermanns erfolgen
. Deshalb waren die Stationen auch bevorzugte Wohnorte der Steuermänner
.
Die Stationen besaßen meist auch das Stapelrecht, in Baden bestimmt
Freisten und Mannheim.
Was das bedeutet, drückt ein bezirksamtliches Schreiben so aus: ... „In
Freistett werden alle Güter, wohin ihre Bestimmung auch gehen möge, ausgeladen
und zu Land transportiert."
Bekannte Rheinhäfen mit Stapelrecht waren Mainz und Köln. Das war
für die Schifffahrt eine starke Behinderung. So mussten vor dem Wiedereinladen
die Waren eventuellen Käufern präsentiert werden.
Im Freistetter Rheinhafen stand schon 1715 ein Lagerhaus. Für das Jahr
1818 wird ein Umsatz von 5000 Tonnen angegeben. Um dieselbe Zeit
(1820) setzte Mannheim 10000 Tonnen um.
Da in Schröck keine Schiffergilde bestand, waren deshalb die Steuermänner
und Schiffer von Freistett zusammen mit denen von Mannheim in
Fragen der Rheinschifffahrt die Ansprechpartner.
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