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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 541
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Der Beginn der Dampfschiffahrt auf dem Oberrhein und die Haltung der Freistetter Schifffahrtsgilde 541

§8.

Wenn die zu Tal fahrenden Dampfschiffe zu Berg fahrenden Segelschiffen
begegnen, so sollen die Dampfschiffe immer soviel als das Fahrwasser es
zuläßt, die entgegengesetzte Seite des Leinpfadufers halten, die Segelschiffe
sollen dagegen, wo es nötig ist, auf dem Leinpfadufer beilegen.

§9.

Jedes Schiff, welches beim Dunkeln fährt, soll ohne Ausnahme, ob es ein
Dampfschiff oder ein Segelschiff ist von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang
bei der Bergfahrt mit zwei hellbrennenden Laternen am Mast versehen
sein, bei der Talfahrt aber noch eine dritte hellbrennende Laterne auf
halbem Mast führen.

§11.

Jedes Dampfschiff, welches bei Nebel an irgend einer Stelle auf dem Strome
vor Anker liegt, soll von fünf Minuten zu fünf Minuten Zeichen durch
7 Schläge auf die Glocke geben.

§12.

Offene Fahrzeuge dürfen nie stärker beladen werden, als daß sie noch
6 Zoll Bord über Wasser haben. Kleinere Fahrzeuge, bis zu 10 Lasten Ladefähigkeit
, müssen mit sog. Windborden versehen sein, welche sie sowohl
vor dem Wellenschlage des Windes als derjenigen der Dampfschiffe schützen
.

§13.

Wenn einem Dampfschiff in der Fahrt solche kleinen Fahrzeuge begegnen,
die entweder zu Tal oder zu Berg, oder von einem Ufer zum andern Fahren
, so soll nichts desto weniger das zu tal fahrende Dampfschiff in der
Nähe derselben die Räder still setzen oder sich so weit davon entfernt halten
, daß Unglücken, welche durch Wellenschlag entstehen können, möglichst
vorgebeugt werde.

§14.

Alle Flöße sind verpflichtet, einen Wahrschaunachen eine halbe Stunde
ihrem Floße vorangehen zu lassen. Derselbe muß mit einer leicht in die
Augen fallenden rot und schwarzen Flagge bezeichnet sein.

Die oben stehenden Paragraphen sind zwar nur schlichte Verkehrsregeln.
Sie geben aber auch das Atmosphärische der Rheinschifffahrt wieder: Es
leuchten die Laternen vom Mast, die Glocke tönt durch den Nebel. Das
war die romantische Seite der Rheinschifffahrt.


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