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Ludwig Uibel
den Maßnahmen mit dem Schiffsmeister besprechen und „sich der Meinung
des Schiffsmeisters unterwerfen".
Die ständigen Veränderungen des Talwegs und des Leinpfads durch den
„wilden" Strom erforderte eine ständige Kontrolle der beiden. Das galt besonders
für die Strecke Straßburg-Neuburg. Die diesbezüglichen Forderungen
der Steuerordnungen (Nr. 11 bzw. Artikel 17) scheinen das Nötige
doppelt zu verlangen. So fordert die Nr. 11, dass der oberrheinische Steuermann
die Fahrtstrecke vor der Fahrt „mit einem kleinen Nachen untersucht
". Wird diese Forderung durchgeführt, dann erübrigt sich die halbjährliche
Kontrolle (Artikel 17), wie auch die Kontrolle nach Eisgängen
und Hochwassern. Es sei denn das „vor jeder Fahrt" gälte nur für die Strecke
Straßburg-Neuburg. Verdoppelung jeder Fahrt war eine teuere Forderung
und belastete die Kassen und die körperliche Leistungsfähigkraft der
Beteiligten. Wahrscheinlich waren das die Steuerleute selbst, da sie die
einzigen kompetenten Männer für diese Aufgabe waren. Ihre Tätigkeit vor
einer Talfahrt Freistett-Neuburg hätte dann ungefähr so aussehen können:
2 Tage vor der Abfahrt eine Kontrollfahrt mit dem Nachen nach Neuburg
,
1 Tag vor der Abfahrt Rückreise nach Freisten (ca. 50 km mit der fahrenden
Post?),
1 Tag danach Talfahrt nach Neuburg.
Bis jetzt bewegten wir uns in der dünnen Luft der Verordnungen. Wir wollen
uns jetzt in die Realität des Freistetter Hafens begeben und die Menschen
kennen lernen, die diese Ordnungen befolgen mussten. Aus dem
Jahre 1820 liegen uns zwei Namenslisten dieser Leute vor:
Die Freistetter Steuermänner von 1820 mit der Fahrlizenz für die Talfahrt
Kehl-Neuburg und die Bergfahrt Schröck-Kehl
1805
1820
Jacob Haus (Bischofsheim)
Georg Wolff
Michel Bläß (Diersheim)
Georg Schott
Daniel Wolff X
Friedrich Fischer
Michael Hummel
Jacob Wolff X
Jacob Rohr X
Michael Siehl X
Friedrich Eisen
Jacob Siehl
Friedrich Böhringer
Jacob Meyer X
Die X sind zugleich auch Setzschiffer.
Beim Hafen Freistett sind also 14 Steuerleute ansässig, davon sind fünf
auch als Setzschiffer tätig, d.h. diese können auch die Funktion eines
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