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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 557
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Das Steuermannswesen vor der Rheinkorrektion .

557

April 1829, nachmittags 2 Uhr in den „Löwen", um ihre Meinung zu vernehmen
. Es erschien keiner der Schiffer, obwohl der Schiffervorstand Rohr
und drei weitere Schiffer zu Hause waren und Wagner 1 lh Stunden wartete
. Der Hafenmeister war empört und verlangte vom Bezirksamt, durch eine
„hochgefällige Dekretur" ihm wegen Zeitversäumnis eine Entschädigung
zu verschaffen. Rohr wies die Unterstellung einer bösen Absicht zurück
, obwohl sein Hinweis auf Missverständnisse nicht überzeugen konnte.
Amtmann Jägerschmid befreite ihn nicht von der Bezahlung einer Entschädigung
.

Einige Monate später (am 18. September 1829) wurden die Freistetter
Schiffer wegen desselben Problems abermals zusammengerufen, dieses
Mal aber vom Amtmann selbst. Dieser stellte zuerst fest, dass sie sich im
April „in ungehorsamer Weise" nicht gestellt hätten. Dieses Mal koste es
aber „3 Gulden Strafe für jeden, der nicht gehorcht". Im Biedermeier
konnte die Behörde recht scharf reagieren, wenn sie meinte, man wolle sie
an der Nase herumführen.

David Rohr war offenbar der Meinung, dass man ihn mit der Einberufung
der Sitzung hätte beauftragen sollen. Er war schon seit 1805 Schiffervorstand
und nach allem, was wir wissen, ein kluger und energischer
Mann. Aber wie viele Leute dieses Charakters überzog er sein Prestigekonto
im Bestreben, im Freistetter Hafen die Nr. 1 zu sein. Der Hafenmeister
Wagner erwies sich in diesem Streit aber als genauso hart wie sein
Rivale.

Ob sie sich anschließend wohl wieder vertrugen? Jedenfalls ist David
Rohr zehn Jahre später (1839) noch immer Schiffervorstand.

Im Jahre 1832 wandte sich der neu geschaffene Mittelrheinkreis Rastatt
an den Amtsbezirk Rheinbischofsheim wegen der Ausarbeitung einer neuen
Steuermannsordnung. Nähere Einzelheiten sind aber in den Akten nicht
zu finden. 1839 machte dieselbe Behörde wieder einen Versuch, eine Reform
der Steuermannsordnung durchzuführen, und verlangte vom Bezirksamt
Rheinbischofsheim, die Meinung der Freistetter Steuermänner und
Schiffer über den Entwurf festzustellen. Amtmann Jägerschmid schickte
dem Schiffervorstand Rohr diesen Entwurf zu zusammen mit einem Gutachten
der Mannheimer Schifferschaft mit der Weisung, sich mit den
Mannheimern auf eine gemeinsame Stellungnahme zu einigen und das
Gutachten ihm zu übergeben. Es ist bemerkenswert festzustellen, dass damals
die Freistetter und die Mannheimer Schiffer als gleichberechtigte
Partner miteinander verhandelten.

Amtmann Jägerschmid entschloss sich, die Ausarbeitung der Stellungnahme
selbst durchzuführen und diese Sache nicht David Rohr zu überlassen
. Für dieses Mal wollte er wohl vor Überraschungen sicher sein. Seine
Handschrift zeugt heute noch von seinem klaren Willen:


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