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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 625
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625

Quellen in Ortenauer Kommunalarchiven
zum Thema Zwangsarbeit

Wolfgang M. Gall, Cornelius Gorka, Dieter Kauß

Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Bundestag am 6. Juli 2000 das Gesetz
zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft
" verabschiedet. Es trat am 12. August 2000 in Kraft. Zweck der Stiftung
ist es, über Partnerorganisationen Finanzmittel zur Gewährung von
Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter aus der Zeit des Nationalsozialismus
bereitzustellen.

Eine wichtige Rolle bei der Beschaffung von Daten der Nachweise nehmen
die Archive ein. Denn ohne die in Archiven verwahrten Unterlagen
können die meisten ehemaligen Zwangsarbeiter den Nachweis nicht erbringen
.

Neben den Staatsarchiven richten sich Anfragen vorwiegend an Kreis-
und Kommunalarchive. Die Unterlagen über die Zwangsbeschäftigung
sind zwar sehr lückenhaft. Dennoch ergeben sich einige Möglichkeiten, an
Personendaten zu gelangen. Der folgende Beitrag versucht, zwei Fragen zu
beantworten: Welche Möglichkeiten ergeben sich bei personenbezogenen
Recherchen in einem Kommunalarchiv? Wie werden die Anträge bearbeitet
? Am Schluss des Beitrags werden am Fallbeispiel Offenburg konkrete
Zahlen belegt.

Kurzer historischer Rückblick

Im Juli 1944 stellten über 5,7 Mio. ausländische Zivilarbeiter, über 1,9
Mio. Kriegsgefangene und etwa 400.000 KZ-Häftlinge knapp 26% aller
Arbeiter und Angestellten im Deutschen Reich. Der Begriff „Zwangsarbeiter
" ist sehr kompliziert. So genannte ausländische Zivilarbeiter wurden
im gesamten Deutschen Reich, auch in der Ortenau, als Arbeitskräfte eingesetzt
. Schätzungen gehen davon aus, dass beispielsweise in Offenburg
3.500 Zwangsarbeiter eingesetzt wurden.1 Ein Großteil von ihnen waren
bei der Reichsbahn, bei ortsansässigen Firmen, in kommunalen und staatlichen
Verwaltungen, landwirtschaftlichen Betrieben und bei Privatpersonen
zwangsverpflichtet.

Was ist ein Zwangsarbeiter?2

Zwangsarbeit im Dritten Reich lässt sich durch zwei Merkmale kennzeichnen
: erstens die Unauflöslichkeit des („Zwangs")-Arbeitsverhältnisses für


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