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Die Kriegsfaust über Euenheim
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Panzer „Gascogne". Alle 3 waren ausgebrannt. Bei den erstgenannten
war der Chasseur Antoine Molina gefallen und an Ort und Stelle begraben
worden (am 11. Mai 1945 an Ort und Stelle feierlich beigesetzt, später
nach Frankreich überführt).
Von den 4 schweren Geschützen westlich Euenheim im Marbach war
eines noch abtransportiert, 3 waren unbrauchbar gemacht worden. Bei dem
Geschütz am Hähnle war das Rohr gesprengt.
Etwa 22 Blindgänger von Granaten fanden sich in der Umgebung von
Euenheim. Das Türmchen auf dem Rathaus erhielt einen Durchschuss von
einer Pak-Granate. Auch mehrere Alleebäume am Ettenbach waren das
Opfer solcher Granaten.
Durch Flieger und Geschützfeuer wurden im Ganzen 42 Häuser beschädigt
. Besonders mitgenommen wurden das Forsthaus und die Holzindustrie
. Die Reparaturen sind größtenteils, wenigstens behelfsmäßig, durchgeführt
, die Löcher im Mauerwerk des Forsthauses wieder geschlossen. Große
Reparaturen bei der Holzindustrie, verzögert durch Mangel an Baustoff.
Am Tag der Besetzung und an den Tagen zuvor war außergewöhnlich
warmes, helles, sommerliches Wetter.
V. Unter französischer Besatzung
Am 21. April 1945 erging folgender Befehl des Kommandanten:
„1. Von 8 Uhr abends bis 7 Uhr morgens darf sich niemand auf die Straße
oder außer Haus begeben. Wer zuwiderhandelt, wird erschossen.
2. In der Zeit von 8 Uhr abends bis 7 Uhr morgens sind alle Fensterläden
geschlossen zu halten.
3. Wer deutsche Soldaten versteckt hält, wird erschossen.
4. Alle Partei- oder Militär-Uniformstücke und Ausrüstungsgegenstände,
Radiogeräte, Photoapparate, Ferngläser, Waffen und Munition sind sofort
im Rathaus abzugeben. Es betrifft dies auch die versteckten oder
eingegrabenen Gegenstände.
Wer bei Kontrollen mit diesen Gegenständen erfaßt wird, wird erschossen.
5. Wer gegen die Besatzungsmacht Verrat übt, wird erschossen.
6. Niemand darf den Ort verlassen, die Verrichtung landwirtschaftlicher
und Gartenarbeiten innerhalb der Gemarkung Euenheim von 7 Uhr
morgens bis 8 Uhr abends ist gestattet.
7. Die Geschäfte verkaufen ihre Waren nur wie bisher gegen Punkte oder
Marken."
Unterm 22. April wurden folgende Befehle angeschlagen:
„Den ausländischen Arbeitern und Deportierten ist es strengstens untersagt
, Waffen zu führen. Wer Waffen besitzt, muß diese in die Hände der
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