http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2003/0015
Das Heiligenzeller Schlüssle, eine ehemalige Propslei des Klosters Schuttern
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Bei der Restaurierung
der St.-Georgskapelle stieß man
auf der Stuckdecke auf ein Stifterbild
. Dargestellt sind Kaiser
Heinrich II. und seine Gemahlin
die heilige Kunigunde.
Kaiser Heinrich II beschenkte
das Kloster Schuttern im Jahre
1016 reichlich und gilt als
zweiter Klostergründer
Der Freihof zu St. Georgen in Heiligenzell
Für das Klosteranwesen in Heiligenzell gibt es unterschiedliche Bezeichnungen
. Im Jahre 1529 begegnet uns der Name „Abtshof', im 17. Jahrhundert
gibt es die Bezeichnung „St. Georgshof', vielfach wird auch die Bezeichnung
„Freihof' gebraucht. Die Bezeichnung Freihof berücksichtigt
die Sonderstellung des Hofes in Bezug auf Steuern und Privilegien.
Bedingt durch die Prozessionen zur St.-Georgskapelle wird in den Akten
im Jahre 1719 erwähnt, dass sich ein neuer Brauch auf dem Hof eingebürgert
habe. Den Gästen wird außer Getränk auch Fleisch und warme
Speisen verabreicht. Im Jahre 1758 gibt es bereits eine vollständige Gaststätte
, von welcher das Kloster von dem Meyer ein jährliches Ohmgeld in
Höhe von 7 fl. erhob. Im Jahre 1786 wurden auf dem Anwesen 200 Ohm
Wein verzapft, sodass die Wirtschaften in Oberweier und Friesenheim unter
dieser Konkurrenz leiden mussten. Beanstandet wurde auch, dass man
sich auf dem Freihof an „kein Gebott und kein Verbott" hielt, dass man
dem Spielen und Tanzen, dem Borgen und Zechschuldenmachen allen Vorschub
leiste. Durch Einschreiten der Landesherrschaft wurde diesem Unwesen
ein Ende gemacht. Zwischen Markgraf Friedrich von Baden und
Abt Bacheberle wurden die Freiheiten und Privilegien des Freihofes am
7. Juli 1788 festgelegt.
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