Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
83. Jahresband.2003
Seite: 59
(PDF, 99 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2003/0059
Das freie Reichstal Hannersbach - Über die schwierige Wahrnehmung von Geschichte

59

schaft, die besetzt ist von Begriffen wie aristokratisch, feudal, hierarchisch,
erweist sich als zu eng, wenn wir hier im Harmersbachtal Mischformen herrschaftlicher
und gemeindlicher Zuständigkeiten feststellen können. Die Entwicklung
zum modernen Staat ist ohne solche kleinräumigen Kommunikationsprozesse
kaum vorstellbar. Den „Erzbauern" im Kinzigtal sei Dank!

Anmerkungen

Geringfügig erweiterte und mit Anmerkungen versehene Fassung des Festvortrags zur Jahresversammlung
des Historischen Vereins für Mittelbaden am 13. Oktober 2002 in Oberharmersbach
.

1 Hansjakob, Heinrich: Der letzte Reichsvogt, in: Schneeballen. Erzählungen aus dem
Kinzigtal, 1. Reihe, 12. Aufl. 1964, 147-237, hier 176. Ob sich Hansjakob dabei auf
schriftliche Quellen stützte, erfahren wir nicht von ihm. Cordes, A.: Stuben und Stubengesellschaften
(Quellen u. Forsch, z. Agrargeschichte, 38), 1993, 134f., vermutet,
dass er dafür sehr wohl die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe 229/385544-
75 benutzt habe.

2 Der letzte Reichsvogt (wie A.l), 222

3 Der Bericht, den Roggenbach dem badischen Hof unmittelbar vor Übernahme des neuen
Staatsgebietes vorlegte, sollte aus erster Hand brauchbare Informationen liefern über das
Land und seine politische Verfassung, über die Stimmung und Erwartung des Volkes und
über die Brauchbarkeit der derzeitigen Beamten. Der Text wurde ediert von Rest, J.: Zustände
in der südlichen Ottenau im Jahre 1802, in: Die Ortenau (11) 1924, 19-30

4 Blickle, Peter: Kommunalismus. Skizzen einer gesellschaftlichen Organisationsform.
Bd. I: Oberdeutschland. Bd. II: Europa, München 2000 (mit umfangreicher Literatur);
- Ders.: Deutsche Untertanen. Ein Widerspruch, München 1981

5 Maurer, Georg Ludwig von: Einleitung zur Geschichte der Mark-, Hof-, Dorf- und
Stadt-Verfassung und der öffentlichen Gewalt, 1. Aufl. 1854, 2. Aufl. 1896

6 Deutsches Wörterbuch von Jakob und Wilhelm Grimm, VI, 1895, Sp. 1634

7 Dopsch, Alfons: Die Grundherrschaft im Mittelalter, in: Abhandl. z. Rechts- und Wirt-
schaftsgesch., Festschrift für A. Zycha, 1941; Wiederabdruck in: Deutsches Bauerntum
im Mittelalter, hrsg. v. G. Franz (Wege der Forschung, 416) 1976, 281-297

8 Bader, Karl S.: Studien zur Rechtsgeschichte des mittelalterlichen Dorfes. 2. Teil:
Dorfgenossenschaft und Dorfgemeinde 1962; Zitat im 1. Teil, 6

9 Lehmann, Karl-August: Harmersbach. Die Geschichte eines Tales, Bd. I, 1989

10 Lateran, 1139, Februar 28, ed. Württembergisches Urkundenbuch II, 1858, 7-9, Nr.

cccx

11 Schreiner, Klaus: „Grundherrschaft". Entstehungs- und Bedeutungswandel eines geschichtswissenschaftlichen
Ordnungs- und Erklärungsbegriffs, in: Die Grundherrschaft
im späten Mittelalter, hrsg. v. H. Patze (Vorträge u. Forschungen, Bd. 27), I, 11-74

12 Dopsch, Alfons: Herrschaft und Bauer in der deutschen Kaiserzeit, 1938, 6

13 Rösener, Werner: Villikation, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 8, 1997, 1694f. - Ders.,
Hrsg.: Grundherrschaft und bäuerliche Gesellschaft im Hochmittelalter (Veröffentlichung
des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 115), 1995

14 Vgl. den Artikel 59 der Klageschrift, welche die Stühlinger Bauern am 6. April 1525
dem Kammergericht übergaben: Die Leibaigenschaft belangen. Wiewol von Recht ain
jeder anfengklich frei geporn, und un das wir oder unsere Vorfaren je verschuldt heften
, das wir zu der Leibaigenschaft genomen werden sollten, jedoch wellent unsere
Herrschaft uns für eigen Leut haben, halten und vermeinen, das wir inen alles tun sollen
, was sie uns heißen, als weren wir gesporn kriecht. Ed. Franz, Günther Hrsg., Quellen
zur Geschichte des Bauernkrieges, 1963, 121 f. - Müller, Walter: Entwicklung und


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2003/0059