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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
83. Jahresband.2003
Seite: 85
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Die Liebe siegt in Offenburg

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Da war die Entscheidung bereits getroffen worden in Berlin. Denn der
Rassenprüfer Dr. Grohmann vom Rassenamt hatte bereits am 3. März
hausintern das Sippenamt gewarnt:

„Die Angehörigen väterlicherseits von Frl. Johanna Schwanz sind zum Teil
ausgeglichen nordisch-ostische, zum anderen Teil nordisch-dinarische
Mischlinge. Der Vater selbst ist auf Grund des nachträglich eingesandten,
zur Beurteilung nur beschränkt geeigneten, Lichtbildes als vorwiegend dinarisch
oder nordisch zu bezeichnen. Die Mutter zeigt vorwiegend dinarische
Züge.

Die Schwester der Braut ist vorwiegend dinarisch und zeigt einzelne ostische
Züge. Der Bruder der Braut ist vorwiegend westisch und weist einzelne
ostische und dinarische Züge auf. Fräulein Johanna Schwanz ist ein
unausgeglichen dinarisch-westischer Mischling. Das rassische Erscheinungsbild
lässt ferner einen vorderasiatischen Einschlag vermuten. Von
der mütterlichen Seite sind keine weiteren Lichtbilder vorhanden. Es wird
daher angenommen, daß der vorderasiatische Einschlag da herstammt.

Fräulein Johanna Schwanz entspricht erscheinungsbildlich nicht den
Ausleseanforderungen der Schutzstaffel. Das Rassenamt erhebt gegen Erteilung
der Heiratsgenehmigung starke Bedenken. "

Der SS-Untersturmführer Dr. Herbert Grohmann ist offenbar nicht mit eigenen
Forschungen zur Einteilung der Menschheit in Rassen hervorgetreten
.4 Aber weil er die herrschende Rassentheorie so konsequent und unbeirrt
umsetzte, wurde er ein Jahr später zum SS-Sturmbannführer befördert
.5

Doch was ereignete sich nun am Damaschkeweg in Offenburg? Dem
SS-Führer war am 21. März vom Chef des Sippenamtes, einem SS-Oberführer
, per Einschreiben mitgeteilt worden:

„Nach Vorlage Ihres Gesuches beim RFSS kann Ihnen die Genehmigung
zur Verlobung und Heirat mit Frl. Johanna Schwanz, Offenburg, nicht erteilt
werden, weil Frl. Johanna Schwanz in erscheinungsbildlicher Hinsicht
nicht den strengen Ausleseanforderungen der Schutzstaffel gerecht wird.
Sie haben bis zum

21.4.1941

zu melden, ob Sie von der beabsichtigten ehelichen Verbindung zurücktreten
oder gemäß Befehl RFSS AR 291 vom 11.3.1936 freiwillig aus der SS
ausscheiden wollen."

Doch weil in Offenburg längst die Liebe gesiegt hatte, war die Antwort des
Veteranen am 25. März klar:


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