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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
83. Jahresband.2003
Seite: 209
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Die Papierer in Gengenbach

209

Künsten. Die weitere Nutzung der Fabrikgebäude (mit den typischen steilen
Dachflächen und den Speicherböden zum Trocknen der Bögen), die
Ende der 1970er Jahre abgerissen wurden, soll hier nicht wiederholt werden
. Schauen wir lieber noch einmal in die Aufzeichnungen.

Darin befindet sich auch die Fabrikordnung von 1899:

„§ 2. Arbeitszeit für 14 - 16-Jährige:

Morgens 7-12 Uhr. '/? Stunde Pause
Mittagspause 12-1 Uhr
Nachmittags 1-7 Uhr. l/i Stunde Pause
Arbeitszeit für Erwachsene:
Morgens ab 6 Uhr

Überstunden ebenso unumgänglich wie nötige

Reparaturen an Sonn- und Feiertagen.
§ 3. (...) Ebenso wird mit Lohnabzug bestraft:

Unnötiges Herumlaufen, zeitraubende Schwätzereien,

wer schläft oder sich mit seinen Mitarbeitern nicht verträgt.
§ 6. Die Kündigung erfolgt am Zahltag und zwar auf 14 Tage. "

Dazu ist immerhin zu bemerken, dass die Papiermacher 1740 in Nürnberg
in den feuchten, kalten Gewölben täglich noch 15 Stunden zu arbeiten
hatten.

Zum Rohstoff der Papierherstellung erfahren wir:

Wesentliche Voraussetzung für die Herstellung und die Qualität der Papiererzeugnisse
war ein ständiger Vorrat an Lumpen, eingeteilt in weiße
Leinenlumpen und Buntlumpen. Erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts gelang
es, durch Chlorbleichen aus grauen und bunten Lumpen weißes Papier
herzustellen. Interessant einige Zahlen: Für eine Bütte, an der vier Personen
arbeiteten, wurden 500 Zentner Lumpen pro Jahr gebraucht. Für den
Wert der Lumpen war wichtig, ob sie sauber oder schmutzig, fest oder lose
gewebt, stark verbraucht oder einigermaßen gut erhalten waren. Jeder
Mensch lieferte um 1830 rund 2 '/? bis 3 Pfund wieder verwertbare Lumpen
im Jahr. Hieraus wird offenkundig, dass die badische Obrigkeit strenge
Schutzbestimmungen erlassen musste, um den wichtigen Rohstoff, der im
eigenen Land anfiel, sicherzustellen. Herrschaftliche, mit Lizenz versehene
Lumpensammler zogen ständig mit Säcken, Hand- und Pferdewagen
durchs Land. Sie mussten schwören, ihr Material nur an badische Papiermühlen
zu liefern. Das Privileg zum Sammeln war auf ein bestimmtes, zugeteiltes
Gebiet (oft zwei oder drei Dörfer) beschränkt. Immer neue Verordnungen
und ihre polizeiliche Durchsetzung angesichts der großen Zahl
von Papiermühlen auf engem Raum in der Ortenau (Offenburg, Gengenbach
, Zell, Achern, Oberachern, Lautenbach, Oberkirch, Lauf) und der re-


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