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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
83. Jahresband.2003
Seite: 221
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Kloster Wittichen im Spiegel der Stuck-Rechnung
von 18091

Dem Andenken des Heimatforschers und Wittichen-Pilgers
Josef Krausbeck gewidmet

Ernst Bächle

Anlässlich der Neuordnung des Stadtarchivs in Wolfach in den Jahren
1983/84 fand sich obige Schrift mit 90 Seiten Umfang zuunterst im letzten
Regal.

Diese Schrift ist in dem Archivalien-Verzeichnis von Franz Disch2, der
im Jahre 1920 die Chronik der Stadt Wolfach fertig gestellt hatte, nicht
aufgenommen worden und war bisher nirgends erwähnt.

17 Jahre nach Auffindung wurde durch den Verfasser in Zusammenarbeit
mit Martin Rupprecht, Wolfach, eine Abschrift gefertigt, die nahezu
einer Übersetzung gleichkam, waren doch einige Schwierigkeiten bei der
Entzifferung der nahezu 200 Jahre alten Schriftzüge zu meistern.

Zum Verständnis der Stuck-Rechnung von 1809 ist es hilfreich, die geschichtliche
Entwicklung Jahre zuvor zu betrachten.

Der Regensburger Reichstag von 1803 verfügte die Säkularisation.
Schon zuvor nahm jedoch das Haus Fürstenberg am 23.9.1802 die in seinem
Herrschaftsgebiet liegenden Klöster in „Zivilbesitz", so auch das
Frauenkloster Wittichen.

Das kam einer Aufhebung des Klosters gleich und nahm praktisch die
Auswirkungen des Reichsdeputationsbeschlusses zu Regensburg vom
19.1.1803 schon teilweise vorweg.

Wittichens Nonnen wurden ihrer Pflichten entbunden, beurlaubt und auf
eine jährliche Pension gesetzt, Gebäude, Besitzungen und Einkünfte im
FF-Eigentum übernommen.3

Die meisten Klosterfrauen blieben jedoch im Kloster zu Wittichen. Im
Jahre 1802 waren noch 1 Äbtissin, 1 resignierte (im Ruhestand) befindliche
Äbtissin, 1 Priorin, 7 Schwestern und 13 Frauen im Kloster anwesend,
sowie 1 Beichtiger und 1 Verwalter namens Johannes Schmid.

Wie wir erfahren, sind auch noch viele landwirtschaftliche Beschäftigte
für das Kloster tätig gewesen und zwar das ganze Jahr hindurch. Auch
13 weitere Hilfskräfte waren in Land- und Forstwirtschaft als Tagelöhner
tätig.

Im Jahre 1806 verfügte Landgraf Joachim Egon zu Fürstenberg durch
Erlass weitere Einschränkungen des Klosters.


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