http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2003/0223
Kloster Wittichen im Spiegel der Stuck-Rechnung von 1809
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Abb. 2: Darstellung des Klosters Wittichen mit Klosterbezirk und nächster Umgebung
. Kolorierte Karte, auf der die Besitzungen des Klosters Wittichen im Amt
Horb eingetragen sind. Ohne Jahreszahl (wahrscheinlich vor 1780).
Aus: Hiß, 1966, 141
Doch wurden in der Anordnung der im Jahre 1806 neu gebildeten Pfarrei
Kaltbrunn-Wittichen auch verschiedene Grundstücke zugewiesen.
1. die Mühlwiese beim Klostergebäude
2. ein Stück Wiesengelände in der Nähe
3. ein Baumgarten
4. auf den Herrschaftsgütern auch Weidgang für Kühe des Klosters und
des Pfarrers
5. ab 1810 Geldentschädigung für Strohkauf
Die Anordnung der Gräfin von Fürstenberg vom 26.6.1809 dürfte die direkte
Folge und Veranlassung zur Fertigung der nun in der Folge beschriebenen
Stuck-Rechnung gewesen sein.
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