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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
83. Jahresband.2003
Seite: 338
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Karl Maier

massiv gebauten Archiv, einem heimlichen Gewölb, in dem zu Kriegszeiten
und in einer gefahrvollen Epoche die Aktenrepositur verwahrt werden
kann ".

Auch das vorhandene „sowohl zu bürgerlichen Straf- als Criminalge-
fängnissen" eingerichtete Gebäude könnte die Gemeinde einbringen.

Für den Fall einer Zusage stellte die Bittschrift eine Reihe wirtschaftlicher
Beihilfen in Aussicht. Da das bisherige Gerichtsgebäude der Gemeinde
gehöre, würden die Kosten für Reparatur und Unterhaltung übernommen
werden. Auch bei der Beamtenbesoldung wolle man zuschießen,
so sei die Gemeinde bereit, im Jahr 300 Gulden, den Genuss von 3'/2 Tauen
Wiesen und acht Klafter Brennholz (das Doppelte eines Bürgerloses)
zur Verfügung zu stellen. Daneben könnten zwei Beamte in zwei an das
Amtshaus stoßenden Gärten „das für die Haushaltung Nötige in Überfluß
erzielen ".

Nicht ganz fair listen die beiden Abgesandten die vermeintlichen Nachteile
des möglichen Konkurrenten, der Stadt Renchen, auf. Der Ort sei
durch die vergangenen Kriege und andere Unglücksfälle in „einen so bedrängten
Zustand versetzt" worden, „daß derselbe nicht einmal die schon
seit 12 Jahren verfallene Kirche aus Gemeindemitteln aufzubauen vermag
", geschweige denn die Last, eine Wohnung für die Beamten herzustellen
, tragen könne.

Damit dieses Lob auf Appenweier nicht im unverbindlichen Privatbereich
der beiden Wirte an Wert verliert, suchte man bei den Nachbarn nach
Gleichgesinnten und gewann die Unterschriften der Ortsvorgesetzten aus
den früheren Gerichtsgemeinden, also aus Urloffen, Nußbach, Zusenhofen,
Herztal und Nesselried neben der des Schultheißen von Appenweier selbstredend
. Damit erklärten sich diese Dörfer auch bereit, ihren Anteil an den
Unkosten zu übernehmen, wie sie es bisher schon getan hatten.

Die Behörde in Karlsruhe reagierte rasch. Sie schickte einen Beamten
nach Appenweier, der das Amtshaus inspizierte und erhebliche Mängel
feststellte. Auf einer Versammlung in Offenburg bekräftigten die Vorsteher
der Gemeinden auf Antrag Appenweiers ihre bereits schriftlich abgegebene
Zustimmung. Als aber der Mann aus der Landeshauptstadt die Belastungen
, die auf sie zukämen, geschildert hatte und ihnen vorschlug, das
Gerichtsgebäude zu verkaufen und mit dem Erlös Schulden zu bezahlen,
wurden die Gemeindevertreter unsicher und wollten nun doch erst ihre
Mitbürger dazu befragen.

Das taten sie gleich am nächsten Tag, „ob sie lieber eine Beamtung mit
vorgesehenen Kosten verknüpft in Appenweier oder aber lieber in Offenburg
vielleicht mit geringeren Baukosten haben wollen". Alle Gemeinden
entschieden sich - „Urloffen mit Einschränkung" - für den ehemaligen
Landgerichtsort, „wilen es doch besser sey, nur 3/4 Stund als 2!/j Stund zu
gehen".3


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