Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
83. Jahresband.2003
Seite: 358
(PDF, 99 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2003/0358
358

Dieter Kaliß

fürst, das 7. Organisationsedikt am 18. März 1803, das insbesondere die
Mediatisierung der Reichsstädte und des Reichstales Harmersbach regelt
und gültig macht.

Die Organisation der neuen kurbadischen Vogtei Nordrach und die der
neuen kurbadischen Stadt Zell a. H. erfolgen am 14. Juni 1803 in zwei verschiedenen
Akten.

Und schließlich wird am 7. Dezember 1803 eine Organisationsvorschrift
„für unsere getreue Stadt Zell a. H. und deren ehemaligen Gebiete"
erlassen.

Damit ist der Markstein erreicht auf dem Weg von reichsstädtischen und
klösterlichen Untertanen zu einer modernen Verwaltungsgemeinde.

Was geschah nun am 14. Juni 1803 auf der „Stube" in Nordrach?

a. ) Der bisher mit der Stadt Zell a. H. verbundene Stab Nordrach wird eine

Vogtei. Diese Vogtei ist dem Obervogteiamt in Gengenbach untergeben
und unterstellt.

b. ) Die neue Vogtei Nordrach ist eine besondere, weil in ihr der bisherige

Stab Nordrach und die drei Zinken Fabrik, Schottenhöfen und Mühlstein
vereinigt sind.

c. ) Die Vogtei besteht im Wesentlichen aus dem Vogt, der obrigkeitliche

Anordnungen vollstreckt und die erforderlichen Anzeigen beim Obervogteiamt
in Gengenbach macht; dem Bürgermeister als Finanzbeamter
der Vogtei und als Rechner; dem sog. Gericht mit vier Gerichtsleuten.
Diese Gerichtsleute beraten alles für die Gemeinde Dienliche; sie hören
und kontrollieren die Gemeinderechnungen. Sie stellen sich ehrenamtlich
für bestimmte Funktionen zur Verfügung. Dafür sollen immer - wie
es ausdrücklich heißt - jeweils die Tauglichsten vorgeschlagen werden.

d. ) Die Beziehungen zum Magistrat der Stadt Zell und zum Kloster Gengenbach
werden für nichtig erklärt. Nur noch in Sachen Contrakte oder
Kaufverträge und von Inventuren und Teilungen ist die Amtschreiberei
in Zell a. H. zuständig.

e. ) Das Ortsgericht Nordrach wird konstituiert, d. h. mit den tauglichen

Personen besetzt: Anton Feger ist der erste Vogt, Georg Ohler wird als
Rechner und Finanzverantwortlicher amtieren. Die Gerichtsleute sind
Anton Herrmann ab dem Bäumlinsberg, Josef Hermann, Ulrich Ohler
auf dem Buchwald, zur Fabrik gehörig, Symphorian Muser vom Mühlstein
.

f. ) Die Funktion des Ortsbüttels wird jetzt nicht besetzt, sondern dies dem

Gericht überlassen.

g. ) Dem Gericht Nordrach wird es freigestellt, sich ein Gerichtssiegel mit

der Umschrift „Kurbadische Vogtei Nordrach" stechen zu lassen.

Das vorläufige, recht nüchterne Fazit aus dieser „Organisation der Vogtei
Nordrach" aus dem Jahre 1803 lautet:


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2003/0358