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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
83. Jahresband.2003
Seite: 359
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Nordrach 1X03

359

Die Nordracher wurden mit diesem Akt schlichtweg badische Untertanen
, zuvor waren sie Untertanen des Klosters Gengenbach und der Reichsstadt
Zell a. H. gewesen. Ausdruck dieses Untertanen-Bewusstseins ist etwa
das Ende einer Bittschrift von fünf Bauern aus Nordrach im Jahre 1805
an das Obervogteiamt. Sie überlassen ihr Schicksal in einem Streit um
Weiderechte „dem erlauchten Ermessen eines wohllöblichen kurfürstlichen
Obervogteiamtes, von woher sie hoffen, als arme, bedrängte Untertanen
gnädigst berücksichtigt zu werden, welchen auch bekannt ist, dass hochde-
ro Entscheidung gerechtest ausfallen wird. Sie sind übrigens in aller Untertänigkeit
mit höchster Veneration und wahrer Hochachtung einem hoch-
wohllöblichen kurfürstlichen Obervogteiamt aller untertänigste gehorsamste
Diener und Bürger".

Aber genauso wie der Reichsdeputationshauptschluss im Grunde zu einer
Neuen Welt von Mittelstaaten führte, war die Zukunft Nordrachs jetzt
von der innenpolitischen Verfassung und Gesetzgebung Badens abhängig.
Diese führte besonders in den 30er Jahren zu dem, was wir eine neue Gemeinde
nennen.

Versuchen wir uns dies zu verdeutlichen, indem wir in der Folge einerseits
untersuchen, wie die herrschaftlichen Strukturen in Nordrach vor
1803 waren, um danach zu sehen, was in Nordrach nach 1803 geschah in
der Entwicklung zur neuen Gemeinde.

//. Die Nordracher vor 1803 als Untertanen des Klosters Gengenbach
und der Hl. Römischen Reichsstadt Zell a. H.

1. Die Grundvoraussetzung der Entwicklung: Das Kloster Gengenbach
als früher Grundherr

Ausgangspunkt der geschichtlichen, kirchlich-religiösen und wirtschaftlichen
Entwicklung im Nordrachtal ist die Grundherrschaft des Klosters
Gengenbach in diesem Gebiet. Das Harmersbach- und Nordrachtal sowie
das Moosgebiet gehörten von Anfang diesem Kloster, dessen ganzen Besitz
Kaiser Heinrich II. an das neu gegründete Bistum Bamberg im Jahr
1007 schenkte. Dieses Hochstift leitete und bewirtschaftete das Klostergebiet
von Gengenbach zunächst in eigener Regie, übergab aber diesen Klosterbezirk
doch um 1100 dem Gengenbacher Abt als Lehen.

Im Jahre 1139 ist Nordrach mit Wasser und Wald als Besitz des Klosters
Gengenbach urkundlich erwähnt. Im Jahre 1231 gar erhält dieses von
Kaiser Heinrich VII. den Auftrag, das Gebiet in der Moos, dem sog. Holzhack
, zu roden.

Zell a. H., die klösterliche Marktgründung, wurde um 1330 zur Stadt
des Klosters. Vor 1366 muss diese Stadt im Zuge der damaligen kaiser-


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