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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
83. Jahresband.2003
Seite: 360
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Dieler Kaliß

liehen Politik zur Reichsstadt gemacht worden sein. Kaiser Karl IV. bestätigte
in jenem Jahr 1366 die Privilegien dieser Stadt und der Täler Harmersbach
und Nordrach. Er war sich aber auch der Macht des Klosters
Gengenbach als Grundherr bewusst und ordnete an, diese Rechte nicht anzutasten
. Ebenso wollte er die Rechte des Straßburger Bischofs in kirchlichen
Angelegenheiten nicht beschnitten wissen. Denn der Abt von Gengenbach
war aufgrund seiner Rechte als Grundherr auch Pfarrherr im
Mittelalter in Nordrach. Dort ist in einer Urkunde von 1459 das Kirchspiel
Nordrach genannt, in dem der Abt auch maßgebliche andere Rechte hatte.

Sehr stark für das Kloster als Grundherr im Nordrachtal sprechen die
Abgaben, die Bewohner des Tales in Geld, Hafer, Hühnern und Kapaunen
dem Kloster leisten mussten, nur um dort leben und arbeiten zu können.
Diese Abgaben sind vom 15. bis 18. Jahrhundert belegt.

Sprechen wir noch den neuzeitlichen Beginn von Bergbau und Fabrikation
an, so entstanden diese auch nur dort, wo das Kloster Gengenbach
Grundherr war, der Bergbau im Moosbach, in Schottenhöfen (vom 15. bis
zum 18. Jahrhundert). Die Gründung der Glasfabrik im Jahre 1695 und der
Kobaltfabrik im Jahre 1570 geschahen ebenso auf dem Grundeigentum des
Klosters und wurden von diesem mittels eigener Direktoren betrieben.

2. Die Landesherrschaft als neue Regierungsform

Mit dem Aussterben der Staufer wurde in Südwestdeutschland ein Prozess
in Gang gesetzt, der im Schwinden der Zentralgewalt grundgelegt war. Es
konnten sich flächenmäßig kleine Landesherrschaften mit eigenen Residenzen
entwickeln, die durch das Lehenswesen entstanden. Sie gaben sich
Befehle, Ordnungen, Anordnungen als Rechtsnormen und schufen mit abhängigen
Ministerialen eine Struktur, die nicht mehr nur auf dem Grundbesitz
allein, sondern auch und immer mehr im obrigkeitlichen Denken und
Funktionieren einer Herrschaft gründeten. Ganze Landschaften wurden
dadurch einem Landesherren botmäßig.

In Nordrach haben wir uns dies wie folgt vorzustellen.

a.) In Nordrach-Moos, Kolonie oder Fabrik war das Kloster Gengenbach
Grundherr. „Holzhack" oder „Mitteleck" oder „Schönwald" waren die
Zentren der Klosterherrschaft in diesen hoch gelegenen Gebieten. Das
Kloster hatte dort einen Meier eingesetzt, den man im 14. und 15. Jahrhundert
getrost als einen Beamten des Klosters bezeichnen kann. Dieser
sorgte in diesem Gebiet für Recht und Ordnung. Nur so konnte hier
gemäß des Auftrages von 1231 gearbeitet und gewirschaftet werden.
Dieser Meier in der Moos hatte aber auch noch Aufsicht über Rechte
im ganzen Kirchspiel Nordrach; über den Wald, das Wasser, das Flößen
und über Abgaben von jedem Haus.


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