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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
84. Jahresband.2004
Seite: 191
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„ Wenn ich so an meine Heimal denke, wenn ich so die Berge betrachte

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Todesstrafe für Landesverrat eines Minderjährigen?

Im Januar 1937 geht es um Bächles Kopf. Es sollen Einzelheiten seiner
Aussagen am Kleberplatz ermittelt werden. Was für Geheimnisse hat er
verraten, was war besonders geschützt. Die Gestapo schickt eine Anfrage
an die Abwehr, „Herrn Canaris oder Vertreter im Amt": ob Bächles „Auskünfte
(u. a. zur MG-Bewaffnung in Ellwangen) Staatsgeheimnisse zum
Gegenstand gehabt haben".

Die Antwort vom Reichskriegsministerium, Abwehr III S, kommt erst
am 3. Juni 1937: Ellwangen war mit schweren MGs ausgerüstet, das ist
weiter geheim.

Eine der ersten gesetzgeberischen Maßnahmen des „Dritten Reiches"
war die „Verordnung des Reichspräsidenten gegen Verrat am deutschen
Volke und hochverräterische Umtriebe" vom 28. Februar 1933 (RGBl. I
85f)- In ihrem ersten Abschnitt ging es um die „Verschärfung der Vorschriften
gegen Landesverrat und Verrat militärischer Geheimnisse". Danach
wurde „schwerer Verrat militärischer Geheimnisse" nun mit dem Tode
bestraft. Das betraf die „Ausspähung militärischer Geheimnisse" - also
Bächles angebliche Tätigkeit in Straßburg. In den Vernehmungen wird er
immer wieder auf dieses Strafmaß hingewiesen. Die Bestimmung war mit
dem „Strafrechtsänderungsgesetz" vom 24. April 1934, Artikel I, in das
Strafgesetzbuch übernommen worden (RGBl. I 341-348). In Artikel III
dieses Gesetzes war die Zuständigkeit des Volksgerichtshofs für „die Aburteilung
von Hochverrats- und Landesverratssachen" vorgeschrieben. Damit
stand das Gericht für Hans Bächle fest - die Gefangenenbefreiung war dagegen
unerheblich.

Nun ermitteln in der Ottenau die Gestapo Offenburg,34 die Abwehr und
das Jugendamt in Sachen Bächle.

Die Abwehr Stuttgart berichtete am 5. März 1937 nach Berlin: Diener
war am 31. Oktober 1936 in Frankreich verhaftet worden und wurde als
deutscher Agent zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Das sollte im Verfahren
gegen Bächle nicht erwähnt werden. In Offenburg hatte die Abwehr an
der Schule ermittelt und wusste Einzelheiten über Lehrer und Mitschüler.
(„Der Klassenlehrer Polo sah die Aktivität in der Hitler-Jugend nicht
gern.") Die Mutter habe Hans Bächle zwei oder drei Mal in Straßburg besucht
und auch mit Ihle gesprochen. Ihr Sohn habe „weinend zur Mutter
gesagt, der Hauptmann hätte ihn verleitet." Der Onkel (Franz Morgentha-
ler, der Finanzbeamte) fuhr auch hin. Ihm habe der Flüchtling gesagt, „der
Hauptmann habe ihn so lange bearbeitet, bis er sich dazu hergegeben habe,
ihn und noch zwei andere Flüchtlinge zu befreien." Beppo Römer, „der
Hauptmann habe immer wieder erklärt, bis längstens im Spätjahr falle die
Geschichte doch auseinander, denn die Herren seien sich unter sich nicht
einmal einig." Der junge Mann habe dem Onkel erklärt, er wolle „lieber in


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