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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
84. Jahresband.2004
Seite: 202
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202

Frank Flechtmann

Ihr Sohn schrieb ihr im Juli 1939 aus dem Zuchthaus Brandenburg und
machte sich Hoffnung auf eine vorzeitige Entlassung aus der Haft - nahm
aber realistisch sogar eine Verlängerung an: „Liebe Mutter u. Hanni! Besten
Dank für Eure Briefe und Karten. Ich habe mich gefreut endlich mal
wieder ein Bildchen zu bekommen und konnte daran ersehen welche Veränderungen
(...) Wie mir Onkel Franz schreibt, ist das Gesuch abgelehnt
worden. Ich vermute sehr stark, daß es von der Gestapo nicht beführwortet
worden ist, denn nach denen ihrem Ermessen bin ich zu gering bestraft
worden. Es macht aber nichts, denn es sind ja nur noch wenige Monate
und dann will ich hoffen, daß man mich frei läßt und nicht in Überhaft in
einem Lager läßt. Alles dies ist möglich, denn ich wäre nicht der einzige,
dem es so erginge. (...)" (Im Nachlass)

Zwei Wochen später antwortete die „Kanzlei des Führers, Amt für Gnadensachen
" der Mutter nach Offenburg: „In Erledigung Ihrer Anfrage vom
21. Juli 1939 übersende ich in der Anlage Abschrift meines Bescheides
vom 17. Oktober 1935 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Die Gründe, die
seinerzeit bei der Ablehnung des Gesuches auf Wiederaufnahme in die
Partei massgebend waren, mussten auch bei Ihrem Antrag auf Verkürzung
der wegen Landesverrats erhaltenen Zuchthausstrafe Berücksichtigung finden
. Ich sehe nunmehr diese Gnadenangelegenheit als erledigt an. Heil
Hitler! Im Auftrag ..." (Im Nachlaß)

Im Mai 1942 hatte sie wieder an Himmler geschrieben. Darauf antwortete
jemand von der Geheimen Staatspolizei: „Auf Ihre Eingabe von Anfang
Mai 1942 an den Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei teile ich
Ihnen mit, daß bisher einer Entlassung Ihres Sohnes aus der Schutzhaft
noch nicht nähergetreten werden konnte, da seine Führung im Konzentrationslager
Sachsenhausen, wo er zuerst untergebracht war und auch im
Konzentrationslager in Natzweiler, wo er zur Zeit einsitzt, eine Besserung
nicht erkennen ließ. Wenn auch Ihr Sohn bei Begehung seiner Verfehlung
erst 18 Jahre alt war, so befindet er sich doch jetzt immerhin in einem Alter
, in dem man von ihm vernünftiges Verhalten, Einsicht und Überlegung
für die Gestaltung seiner Zukunft erwarten muß.

Diese charakterliche Haltung fehlt jedoch nach den bisherigen Führungsberichten
der Lagerkommandanten Ihrem Sohne zur Zeit noch gänzlich
, was vielleicht u.a. auch darauf zurückzuführen sein könnte, dass bei
Ihrem Sohn infolge seiner langen Abwesenheit vom Elternhaus die sonst
bestehenden persönlichen Bindungen verloren gegangen sind. / Um Ihnen
Gelegenheit zu geben, Ihrem Sohn in dieser Hinsicht ins Gewissen reden zu
können und ihn auf das Verwerfliche seines Verhaltens sowohl Ihnen als
auch der Volksgemeinschaft gegenüber hinzuweisen, habe ich mich entschlossen
, Ihnen eine Sprecherlaubnis mit Ihrem Sohn im Konzentrationslager
Natzweiler zu gewähren (...)


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