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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
84. Jahresband.2004
Seite: 212
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Frank Flechtmann

Entlassungsscheins vermerkt, die Haft berechtigte zu einer größeren Portion
. Er meldet sich als Untermieter bei seiner Mutter an und schreibt
schon am 30. September an die französische Justizbehörde in Baden-Baden
, um sich für einen Wachmann in Natzweiler einzusetzen. Er hatte
wohl aus der Zeitung davon erfahren: „ Unterzeichneter war im Konzentrationslager
„Natzweiler" in der Zeit von April 1941 bis 29.5.1944 als
Häftling in der Verwaltung tätig. Durch diese Tätigkeit war ihm der SS-
Mann Hermann Dudel aus der dortigen Wachkompanie bekannt. Dudel
gehörte unter jene Kategorie von SS-Männer, die im Häftling des KZ.,
gleich welcher Nationalität er angehörte, nicht den nach nazistischer
Doktrin gestempelten Verbrecher behandelten, sondern in ihm genau so
den Menschen achteten, wie es sich nach den bestehenden menschlichen
Gesetzen ergibt. D., der einen gutmütigen Charakter besitzt und ihn auch
trotz Anstiftung anderer SS-Männer bewahrte, ließ sich in keiner Weise zu
irgend welchen Henkersdiensten / oder anderen bestialischen Behandlungsmethoden
den Häftlingen gegenüber heranziehen. Er behandelte die
ihm unterstellten Häftlinge mit einer solchen Anständigkeit, dass man ohne
weiteres sagen kann, dass er eine väterliche Betreuung ihnen gegenüber
obwalten Hess. Sein Verhalten gegen die Häftlinge wurde seitens der
SS-Kommandantur bereits angefochten wegen der Missachtung der dort
bestehenden Devise „Vernichtung und nicht Erhaltung". D. der bei jeder
bietenden Gelegenheit den Häftlingen Essen und Rauchwaren zusteckte,
lief damit immer wieder Gefahr, durch diese Handlungsweise selbst in das
Lager als Häftling eingewiesen zu werden. Seine Dienstgradbeförderung
war einzig und allein darauf zurück zuführen, daß er einigen ihm übergeordneten
SS-Männern gelegentlich Dienstleistungen durch Überbringung
von Lebensmitteln und anderem machte. So weit sein persönlicher Umgang
mit SS-Männern erkennen lässt, vermied er jene SS-Männer, die
durch ihre Bestialität gestempelt waren. Er stellte sich nicht auf die gleiche
Stufe mit diesen SS-Verbrechern.

Sollte eine Zeugenvernehmung noch erforderlich sein, so wird von seitens
dem Unterzeichneten sofortige Bereitwilligkeit erklärt. Gleichzeitig
bittet der Unterzeichnete ..." (der Rest fehlt).

Doch obwohl sich Hans Bächle auch hiermit als Antifaschist erweist,
jagen ihn die Berliner Genossen noch immer.

Ein Glück, dass er die Ostzone verlassen hat. Sie hatten im November
1948 bei der Pressestelle der Abteilung Volksbildung ermittelt, da kam
Post aus Offenburg, er sei jetzt umgezogen. Sofort schicken sie Warnmeldungen
an das jetzt zuständige OdF-Amt in Freiburg und veröffentlichen
im WN-Ermittlungsdienst Berlin, Juli/Oktober 1949, auf Seite 14 unter
„Warnmeldungen!": „War Mitglied der SS und hält sich in der Westzone
auf. Es besteht die Gefahr, daß er sich dort als OdF registrieren lässt."


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