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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
84. Jahresband.2004
Seite: 283
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Pater Augustin Dornblüth als Sprachkritiker

Hans-Jochen Schuck

Die Anfänge einer neuhochdeutschen Schriftsprache gehen zurück auf eine
Kanzleisprache, die ab Mitte des 14. Jahrhunderts durch Einflussnahme
der Kaiser Karl IV., Sigismund und Maximilian Eingang in die Schreibstuben
der Reichstage, Kammergerichte, Reichsstädte und Fürstenhöfe fand
und die mundartlichen Besonderheiten allmählich zurücktreten ließ. Gegen
Ende des 15. Jahrhunderts hatte sich, dieser Entwicklung folgend, auch die
Verwaltungs- und Beamtensprache des kurfürstlich-sächsischen Hofes, im
Gebiet des Mitteldeutschen gelegen, der kaiserlichen Kanzleisprache angenähert
. Das war die Situation, als Luther 1521 mit der Übersetzung der Bibel
begann. Im Verlauf dieser bis zu seinem Lebensende dauernden Arbeit
schuf er auf der Grundlage der obersächsischen Kanzleisprache und durch
Verwendung des Meißener Wortschatzes - gepaart mit der ihm eigenen,
großen, künstlerischen Gestaltungskraft - eine farbige, volkstümliche, ausdrucksvolle
Sprache, die bestimmt sein sollte, die Dialektgrenzen zu überwinden
. Dabei stellte sich als glückliche Fügung heraus, dass das Mitteldeutsch
dazu ausersehen war, das niederdeutsche und das oberdeutsche
Sprachgebiet miteinander zu verbinden. Luthers Sprache verbreitete sich
dank der neuen Buchdruckkunst mit enormer Schnelligkeit über ganz
Deutschland; ihre Bedeutung als wichtigste Grundlage der hochdeutschen
Schriftsprache steht außer Zweifel.

Luthers Deutsch wurde dort am ehesten angenommen, wo auch seine
Lehre auf fruchtbaren Boden fiel, also vor allem in Nord- und Mitteldeutschland
. Schwieriger war es dagegen, den Süden zum Gebrauch der
dialektübergreifenden „Gemein- oder Einheitssprache" zu bewegen. Es
fehlte nicht an Widerstand, der bis zum Vorwurf der Textfälschung reichte,
und noch bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts fand die neuhochdeutsche
Sprache im alemannischen Sprachraum hartnäckige Gegner.1 Zum Streit
trugen nicht unerheblich einige der zahlreichen, meist im Norden beheimateten
Sprachgesellschaften bei, die ein geschlossenes, sprachliches
Lehrgebäude und Regelwerk errichten wollten. Einer ihrer dogmatischen
Vertreter war der Leipziger Gelehrte und Universitätsrektor Johann Christoph
Gottsched (1700-1766). Seine Bemühungen, das deutsche Theater
durch klassische französische Stücke, die seine Frau Luise („die Gottschedin
") kenntnisreich übersetzte, zu reformieren und zu bereichern, sowie
seine maßgebenden sprachphilosophischen Arbeiten, darunter „Ausführliche
Redekunst" (1728) und „Grundlegung der deutschen Sprachkunst"
(1748), die in Teilen auch auf Übersetzungen beruhen, haben ihm einen
Platz in der Literaturgeschichte gesichert. Sein Festhalten am Sächsischen


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