Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
84. Jahresband.2004
Seite: 345
(PDF, 115 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2004/0345
Der Biihler Friedhof und seine Geschichte

345

Leichenmann, die Leichenfrau, die Leichenträger, Totengräber und der
Leichenschauer (bzw. Amtsarzt).

Jeder in der hiesigen Gemeinde musste auf dem Friedhof beerdigt werden
. Die Leicheneröffnung durfte erst 24 Stunden nach dem Tod, die Beerdigung
48 Stunden nach dem Hinscheiden erfolgen. Die Särge mussten aus
leichtem Holz geschreinert sein. Eine Ausnahme wurde nur für Bestattungen
in den Familiengräbern gewährt.

Die Toten durften nicht vom Sterbehaus getragen, sondern mussten mit
dem Leichenwagen gefahren werden. Der Geistliche übernahm sie am
Sterbehaus, dann ging es über die Hauptstraße zum Gottesacker. Leichen
von Hatzenweier wurden ab der Einmündung der Bühlertalstraße begleitet.

Genau geregelt war, was man dem Geistlichen, Messner, den Ministranten
, dem Leichenmann bzw. der Leichenfrau etc. zu geben hatte. Für die
Totengräber war ein nüchterner und sittsamer Lebenswandel vorgeschrieben
. Die Eröffnung eines geschlossenen Grabes durfte nur nach schriftlicher
Genehmigung erfolgen, ausgenommen, wenn ein „wahrgenommenes
Gepolter im Grabe auf das Leben des Versenkten schließen lässt."

Die Ummauerung und Absperrung der Kirch- und Friedhöfe sollte eine
Störung der Totenruhe verhindern. Um 1445 war, um ein Beispiel zu nennen
, die Kirchhofmauer der Kappelwindecker Kirche eingestürzt. Das Vieh
gelangte in den Kirchhof und zerstörte die Gräber.12 Vermutlich wurde
auch der Bühler Friedhof bald nach seiner Errichtung mit einer Mauer versehen
. Um 1787 musste die Mauer am Gottesacker repariert werden, da sie
an der oberen Seite der Gasse einzufallen drohte. Sie hatte damals eine
Länge von 150 Schuh, war 8 Schuh hoch und 1 l/2 Schuh dick.13 Um 1882
war der Friedhof von Süden, Osten und Westen von einer Mauer, im Norden
von einem Hag umgeben.

Die Friedhofsordnungen des 19.-20. Jahrhunderts sorgten für geordnete
Verhältnisse und spiegeln im Einzelnen die Lebensumstände der jeweiligen
Zeit wider. Bei ihrer Abfassung orientierten sich die Verantwortlichen um
die Jahrhundertwende wohl auch an dem Vorbild anderer Städte.14 Unter
anderem war schon damals etwa das Mitnehmen von Hunden und das
Tabakrauchen verboten.

Bein- und Knochenhaus verschwunden

Ein altes steinernes Beinhäuschen stand nach Reinfried neben dem
Gottesackerkreuz und trug die Jahrzahl 1607 mit den Buchstaben CS sowie
ein Wappenschild mit einem Pferdekopf, „in dessen Maul drei Löffel
staken". Es war, als Reinfried seinen Artikel schrieb, allerdings „längst
verschwunden." Im Jahre 1926 wird ein so genanntes Knochenhäuschen
erwähnt.15 1949 befand sich der Leichenraum beim Städtischen Krankenhaus
.16


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2004/0345