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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
84. Jahresband.2004
Seite: 509
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Friedrich der Große und Prinz August Wilhelm von Preußen

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Kanonen" sein, welcher auch Kaiser Franz I.15 angehört haben soll. Dieser
soll im Jahre 1731 in Den Haag, noch als Herzog von Lothringen, von Vertretern
der englischen Großloge aufgenommen worden sein, jedoch im
Gegensatz zu Friedrich dem Großen dem Bund nicht aktiv angehört haben.

Im Gegensatz zu dieser „Geistesverbindung", welche freilich die Kriege
Friedrichs des Großen und Maria Theresias, der Gattin Franz I., nicht verhindern
konnten, war Frankreich16 ganz „Antifreimaurerisch" eingestellt:
Adlige, welche den Logen angehörten, wurden des Hofes verwiesen, und
bereits am 14. September 1737 hatte der Generalleutnant der Polizei, Rene
Herault, ein Verbot aller Freimaurer-Zusammenkünfte erlassen. Ein Gastwirt
, der sich an das Verbot nicht gehalten hatte, wurde mit der ungeheuren
Geldbuße von 1.000 Livres belegt und sein Lokal für ein halbes Jahr geschlossen
. In dieser Zeit wurde ihm der Zugang zu den Gasträumen einfach
zugemauert.

Von Interesse sind aber vor allem die recht unterschiedlichen Beschreibungen
des Verlaufs des Besuchs des Preußenkönigs in Kehl, welche manchen
Anlass zur historischen Spekulation geben können - auf den Lauf der
Geschichte jedoch keinen Einfluss hatten.

Ob Friedrich II. im Rahmen seiner Inkognitoreise jene Vorsätze gefasst
hat, welche er zwölf Jahre später seinem politischen Testament von 1752
anvertraut hat: „Schlesien und Lothringen sind zwei Schwestern, von denen
die ältere Preußen, die jüngere Frankreich geheiratet hat. Dieser Bund
zwingt sie zu gleicher Politik. Preußen darf nicht ruhig zusehen, dass
Frankreich Elsaß oder Lothringen verliert ..."'7 Die Nachkommen des großen
Königs sollten dies anders sehen.

Gleich nach der Ankunft des Königs in Kehl, als Friedrich II. eine Einkehr
hielt, machte der dortige Wirt (oder war es der Herbergswirt, welcher
gleichzeitig auch Posthalter18 war) seine Gäste darauf aufmerksam, dass
man für die Einreise nach Strasbourg einen Pass benötigen würde. Der königliche
Kammerdiener musste also einen Pass aufsetzen, welcher sofort
mit dem königlichen Siegel versehen wurde, und welchen Friedrich der
Große höchsteigenhändig unterschrieb. Dieses außergewöhnliche und abgekürzte
Verfahren machte den Gastgeber stutzig, der bald erriet, wer unter
seinen Gästen weilte. Man soll Mühe gehabt haben, „den Hocherfreuten
zum Stillschweigen zu bringen"19. Eine Nacht soll man in Kehl verbracht
haben, wobei es sich der König nicht nehmen ließ, noch am Abend über
die lange Rheinbrücke nach Strasbourg hinüber zu blicken.20

Bei der Grenzkontrolle muss der vom König selbst unterzeichnete Ausweis
, was auch für damalige Zeiten äußerst merkwürdig war, wohl kein
Aufsehen erregt haben. Sofort nachdem man in Strasbourg Logis bezogen
hatte, ließ sich Friedrich II. Kleidung im französischen Stil, ganz nach neuester
Mode, anfertigen. Danach kehrte er in einem Kaffeehaus ein, wo er
die Bekanntschaft französischer Offiziere machte, welche er zu sich zur


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