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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
85. Jahresband.2005
Seite: 22
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Walter E. Schäfer

Andere Theologen der Zeit hatten längst erkannt, dass in Glaubensfragen
die bloße Information zur Bekehrung nicht ausreicht. Aber auch Dannhauer
hält ja „Gottes Gnad" für notwendig.

Was Wittenweier angeht, klagt Pfarrer Schnitzler über des Schultheißen
Güthe und Gelindigkeit, sonderlich in abstraffung der seinigen, wodurch
er seine Autorität verliere und die Kirchenpfleger in ihren Censuren verachtet
seyn. Demnach hatten nicht nur Pfarrer und Bürgermeister das
Recht zur Rüge, auch die Kirchenältesten.

Vergleicht man den Befund der beiden Visitationsberichte 1653 und
1660 mit Berichten aus der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg, so stellt
man fest, dass die Klagen über mangelnden Besuch der Gotttesdienste und
des Katechismusunterrichts, über die Teilnahme am Abendmahl, den Kirchengesang
, über Übertretungen der Kirchenzucht im Alltag der Gemeinden
in der früheren Zeit eher häufiger und nachdrücklicher waren. Dass die
Visitatoren in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts akzeptable Zustände
vorfanden, mag daran liegen, dass im Zeitalter des Absolutismus die Regelung
der Lebensformen durch „Policey"-ordnungen und Mandate weniger
Freiräume ließ und die Überwachung dichter geworden war. Das galt auch
für die Freie Reichsstadt Straßburg, wo zur Zeit der ersten Visitation 1653
Johann Michael Moscherosch als Sekretär des Zuchtgerichts („Fiskal") im
Amt war und an der Seite des Kirchenpräsidenten Johann Schmidt den Ruf
der Stadt ihrer Sittenstrenge wegen begründete.

Was das enge Geflecht der Verbindungen zwischen den beiden Seiten
des Rheins betrifft, das durch die Streuung der Herrschaftsgebiete der
württembergischen Herzöge, der Pfalzgrafen vom Rhein, der oberrheinischen
Adelsherrschaften vorgegeben war und sich bis zum Vordringen der
Armeen Ludwigs XIV. bis zum Fall Straßburgs 1681 erhielt: man sollte die
Beziehungen der „überrheinischen Dörfer" zur Metropole Straßburg mit
im Auge behalten.

Anmerkungen

1 Die Zusammenfassung der Ortsgeschichte nach Bender, Karl Ludwig: Geschichte des
Dorfes Nonnenweier bei Lahr in Baden, Karlsruhe 1908, 4-17. Wunder, Gerhard: Das
Straßburger Landgebiet. Territorialgeschichte der einzelnen Teile des städtischen Herrschaftsbereiches
vom 13. bis zum 18. Jahrhundert, Berlin o. J. [1969], 71-74, 112.

2 Bender, a. a. O., 47^19; Wunder, a. a. O., 74. Ich habe J.Chr. von der Grün und die
Vorgänge beim Kauf der Grundherrschaften 1663 ausführlich dargestellt in: Schäfer,
W.E.: Vom Adjudanten Bernhards von Weimar zum Grundherren am Oberrhein: Johann
Christoph von der Grün (1603-1666). In: Die Ottenau 1994, 389^00.

3 Bender, a. a. O., 32, legt den Übertritt zur lutherischen Konfession auf das Jahr 1553
fest. S. auch Vierordt, Karl Friedrich: Geschichte der evangelischen Kirche im Großherzogtum
Baden, Bd. I, Karlsruhe 1847, 415.


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