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Pfarrer Ludwig Müller: Von den Nazis verbannt
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„Im Falle des Pfarrers Ludwig Müller in Nußbach habe ich keinen
Anlaß, von meinem Ersuchen abzugehen, den Geistlichen aus der
Seelsorge zu entfernen, weil einmal aufgrund der festgestellten Entgleisung
des Geistlichen sodann aber auch im Hinblick auf die Tatsache
, daß der Geistliche nach der Auffassung maßgebender örtlicher
Kreise dem nationalsozialistischen Staat keineswegs bejahend
gegenübersteht, zu befürchten ist, daß er die Kanzel weiterhin dazu
mißbraucht, das Vertrauen der Bevölkerung zum nationalsozialistischen
Staat zu erschüttern.
Ich sehe einer baldigen Mitteilung über die Zurückziehung des
Geistlichen aus der Seelsorge erneut entgegen. "
Das Ordinariat beauftragte das Dekanat in Offenburg am 28.10.1939, über
die Stimmung der Bevölkerung in Nesselried und Nußbach eingehend zu
berichten. Die Antwort vom 20.11.1939:
„ Soweit diesseits Ermittlungen möglich waren, ergibt sich, daß nach
dem Urteil reifer und besonnener Zeugen die Predigt des Herrn
Pfarrers Müller damals einen aufrichtenden, die Bevölkerung erbauenden
und zum Opferbringen ermutigenden Eindruck gemacht hat.
Es nahm daher auch niemand irgendwie Anstoß daran. Nur in einer
Wirtschaft soll jemand eine Bemerkung gemacht haben: ,Das hätte
er auch nicht gerade zu sagen brauchen'. So in Nesselried. In Nußbach
ist Uberhaupt nichts bekannt. Man weiß in beiden Dörfern
nichts davon, daß diese Predigt Aufsehen oder Anstoß erregt haben
soll. Man denkt gar nicht mehr daran, geschweige denn, daß man
davon spräche.
Herr Pfarrer Müller ist ein ruhiger, besonnener und erfahrener
Priester...
Erzbischöfliches Dekanat Offenburg,
gez. Dr. Eöhr, Prälat, Dekanatsverweser"
Am 23.11.1939 sandte das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg den Bericht
des Dekanats Offenburg an den Minister des Kultus und Unterrichts in
Karlsruhe mit der Bemerkung: „Wir ersuchen demgemäß erneut um Zurücknahme
des gegen Pfarrer Müller verfügten Schulverbots." Doch der
Minister blieb hart, wie aus dem Schreiben vom 25.11.1939 hervorgeht.
„Mit Befremden muß ich feststellen, daß polizeiliche Ermittlungen
in dem dortigen Schreiben vom 28.10. ds. Js. nicht ohne weiteres als
absolut zuverlässig und den Tatsachen entsprechend bezeichnet werden
. Eine derartige, die strenge Sachlichkeit und Gründlichkeit der
deutschen Polizei anzweifelnde Bemerkung verdient schärfste Zurückweisung
.
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