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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
85. Jahresband.2005
Seite: 140
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Ralf Bernd Herden

chung am 28. Oktober 1821 erfolgte. Die Festgottesdienste, erstmals mit
der Feier des Hl. Abendmahls nach gemeinsamer Ordnung, sollten wenn
irgend möglich von einem lutherischen und einem reformierten Geistlichen
gemeinsam gehalten werden, wobei einer den Dienst auf der Kanzel, der
andere den Dienst am Altar versehen, und beide gemeinsam das Hl.
Abendmahl spenden sollten.

So hat Bad Rippoldsau, wo ab 1896 erstmals wieder evangelische Gottesdienste
im Bürgersaal, ab 1898 in der von Badpächter Goeringer zur
Verfügung gestellten Magdalenen-Kapelle gefeiert werden konnten, doch
noch evangelische Konfessionsgeschichte geschrieben.

Es war dies jedoch nicht der einzige Fall in unserer Heimat. Bereits im
Jahr 1538 wurde in Gengenbach eine eigenständige, evangelische Kirchenordnung
erlassen. Doch bis ins Jahr 1865 blieb auch Gegenbach dann für
327 Jahre ohne evangelischen Pfarrer.28

Bereits 1540 war in Wolfach Martin Schalling Evangelischer Superintendent
des Kinzigtals gewesen. Auch in Wolfach sollte es bis 1881 dauern
, bis wieder ein evangelischer Gottesdienst gefeiert werden konnte.29
1891 erfolgte der Beschluss über den Bau der Evangelischen Kirche zu
Wolfach, und 1893 konnte dann die Stadtkirche feierlich eingeweiht werden
. Und dies wiederum verbindet den Verfasser in besonders persönlicher
Weise mit der evangelischen Kirchengemeinde Wolfach: Beim Bau der
Stadtkirche wirkte Maurermeister und Kirchendiener Johannes Haberer,
geboren am 5. Dezember 1841 in Lehengericht und verstorben am
2. April 1901 in Wolfach, mit. Er war der Großvater meines Großvaters
Willi Haberer.30 Und so fühlt man die Verbindung im Glauben über viele
Generationen hinweg besonders intensiv und innig in jenem Gotteshaus,
das Generationen unserer Väter vor uns mit eigenen Händen zum Ruhme
Gottes erbauten.

Anmerkungen

1 Im 450. Todesjahr des Reformators Martin Luther, das zugleich das Jahr des 175-jährigen
Bestehens unserer Evangelischen Landeskirche in Baden und das 25. Jubiläumsjahr
unserer Friedenskapelle in Bad Rippoldsau war, galt es einmal Rückblick zu halten
auf die Entwicklung unserer Landeskirche und unserer Kirchengemeinde. Vortrag,
gehalten anlässlich des 175-jährigen Jubiläums des Evangelischen Landeskirche in Baden
und des 25-jährigen Jubiläums der Evangelischen Friedenskapelle Bad Rippoldsau
am 21. Juli 1996 im Bürgersaal des ehemaligen Rathauses in Bad Rippoldsau. Für diese
Veröffentlichung wurde der Vortrag im Jahr 2005 komplett überarbeitet und erweitert
.

2 Heute: Codex Iuris Canonici - Kodex des kanonischen Rechtes, durch Apostolische
Konstitution S. H. Papst Johannes Paul II. vom 25. Januar 1983 mit Wirkung vom ersten
Adventssonntag des gleichen Jahres in Kraft getreten. Vgl. z.B. auch zum früheren
Recht: Den Codex Iuris Canaonici in der ursprünglichen Fassung von 1917 sowie für
die Zeit zuvor u.a. die „Beschlüsse und Glaubensregeln des hochheiligen und allge-


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