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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
85. Jahresband.2005
Seite: 146
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Andreas Klotz

von 700 Sitzplätzen aus, welche später auf 800 erhöht werden soll. Deshalb
sieht Hörth den Bau einer mehrschiffigen Anlage als notwendig an,
um auf diese Weise das Entstehen eines Raumes mit unschöner Gliederung
zu vermeiden. Er gibt stattdessen einer dreischiffigen gotischen Kirche mit
Portalturm und einem im Achteck geschlossenen Chor den Vorzug.

Letzerer soll sich in der Höhe und der Breite des Mittelschiffes befinden
und sich „unmittelbar unter fortlaufendem Dach" ohne trennendes Glied an
dasselbe anschließen.

Es ist eine weitere architektonische Intention Hörths, eine Weiterführung
der Seitenschiffe als wichtiges Charakteristikum der Sakristei erscheinen
zu lassen. Mit dieser Form beabsichtigt Hörth einen klaren und gut
praktisch disponierten Grundriss zu realisieren. Damit soll eine einfache,
aber abgewogene Gliederung der Kirche erzielt werden, um eine harmonische
Wirkung des sakralen Baus zu erreichen. Sandstein und Holz waren
die wichtigsten Materialien für die Außenflächen, Mittelschiffe und Seitenschiffe
. Beim Turmdach waren dies Schiefer und Zink. Dagegen werden
die Mittelschiffsäulen aus Granit hergestellt. Die Holzdecken sind abgedeckt
und das Innere der Kirche verputzt.

Hörth betont, er habe die Kunstformen in nur bescheidenstem Umfang
verwendet, um unnötige Unkosten zu vermeiden.

Für die Herstellung der Altäre, der Kanzel, der Beichtstühle, der Kommunionbank
, des Taufsteins und des großen Kreuzes ist die Firma Simmler
& Venator aus Offenburg zuständig. Die Glaserarbeiten führt Eugen
Börner aus Offenburg durch.

Die Summe der Unkosten beläuft sich auf 100.000 Mark. Hörth ist
bestrebt, beim Fundament 2.000 Mark und bei den Mauern 3.000 Mark
einzusparen, so dass nur 95.000 Mark notwendig sein würden.

Das bischöfliche Ordinariat erklärt sich am 26. April 1888 mit dieser
Summe einverstanden. In dem entsprechenden Beschluss vom 26. Februar
1888 wird das Erzbischöfliche Bauamt angewiesen, auf die Realisierung
der Pläne Hörths und die Einhaltung der von ihm errechneten Summe der
Gesamtkosten von 100.000 Mark zu achten.4 Ferner heißt es im Beschluss
vom 26. April 1888: „Die Katholische Stiftungskommission erhält den
Auftrag, mit den vier Gemeinden eine gemeinschaftlich zu verwaltende
Baukasse zu bilden, in welche alle zum Kirchenbau bestimmten Beträge
des dortigen Fonds und der Gemeinden sowie der noch aufzubringenden
freiwilligen Beträge einzuzahlen sind und aus welcher nach Maßgabe der
Stiftungskommission zugehenden Anweisungen des Erzbischöflichen Bauamtes
, die Zahlungen an den Unternehmer des Baues zu leisten sind."5

Die Großherzogliche Bauinspektion begutachtet den Plan, die Kostenberechnung
und die Baustelle selbst. Sie erklärt sich mit der Wahl des Bauplatzes
in der Mitte des Ortes einverstanden. Wegen einer „nicht tragfähigen
Lettenschicht" kommen bei ihr Bedenken bezüglich des Baugrundes


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