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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
85. Jahresband.2005
Seite: 226
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Dieter Weis

Kapelle Maria Frieden

An dieser Stelle nur ein kurzer Hinweis: In der genannten Kapelle steht eine
schöne, bekleidete Marienfigur in barockem Stil aus der alten Kippenheimer
Kirche. Für sie sind zwei grün/gelbe barocke Kleider vorhanden. Außerdem
befindet sich in der Kapelle noch eine kleine Holzfigur „Christus auf der
Rast" (um 1500). Eine größere, ältere Holzfigur „Christus auf der Rast" (ca.
1280-1300) steht in der St. Blasius-Kapelle Kippenheimweiler.

St. Blasius-Kapelle Kippenheimweiler

Auch die St. Blasius-Kapelle Kippenheimweiler muss hier noch erwähnt
werden, da man im Jahre 1853 einen kleinen Seitenaltar aus der Pfarrkirche
Kippenheim in die St. Blasius-Kapelle überführte, wie jetzt festgestellt
werden konnte.55

Der Stiftungsvorstand von Kippenheimweiler zu Kippenheim schrieb
am 2.1.1853 dem Bezirksamt Euenheim: „Wie Wohldasselbe bei vorgenommener
Besichtigung der Blasiuskapelle zu Kippenheimweiler bei Gelegenheit
des letzten Rügegerichtes selbst bemerkt haben, ist die Ersetzung
des Altares in genannter Kapelle, welcher dem Einstürze nahesteht, durch
einen neuen äußerst notwendig, da jeder Kreuzer an denselben verwendet,
als weggeworfen zu betrachten wäre. Wir legen deshalb auf Wohldesselben
Aufforderung vom 4ten Dez. 1. J. beigeschlossenen Überschlag über die
Kosten der Neufassung des früheren Seitenaltares in hiesiger Pfarrkirche
(Kippenheim!), gehorsamst mit der Bitte vor, solchen durch Gr. Bauinspektion
zu Offenburg zur Prüfung gefälligst vorlegen und uns ermächtigen
zu wollen, fraglichen Altar sogleich in Arbeit geben zu dürfen, damit
wir denselben bis zum nächsten Kirchenfeste, das etwa in 5 Wochen eintrifft
, noch hergestellt erhalten (...)."

Das Bezirksamt Euenheim berichtete am 10.1.1853 der Kreisregierung
in Freiburg u.a.: „Wir haben in dem Tagebuch von Kippenheimweiler in
Folge der Ortsbereisungen niedergelegt, dass der Altar in fraglicher Kapelle
gänzlich ruiniert sei, und dem Einsturz drohe, und haben deshalb den
Stiftungsvorstand zur sachgemäßen Vorlage angewiesen. Es findet sich ein
Altar in Kippenheim vor, der der Reparierung würdig ist, und der in fragliche
Kapelle verbracht werden soll. Die Kosten belaufen sich auf 79 fl 46
xr und in dem Bericht des Stiftungsvorstandes sind die Mittel zur Deckung
angegeben. Wir bitten um hohe Genehmigung zum Vollzug. Der Blasiusfond
hat die Verbindlichkeit zur Unterhaltung der Kapelle und der inneren
Gerätschaften." Die Großh. Bad. Regierung des Oberrheinkreises entschied
am 9.2.1853 wie folgt: „Da die Rechnung des Kapellenfonds von
Kippenheimweiler pro Georgi 1849/52 eine Kapitalstocks Vermehrung und
das Vorhandensein von 74 fl 18 xr Gefällausständen nachweist, so will


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