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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
85. Jahresband.2005
Seite: 456
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456

Gerhard Finkbeiner

! IX Stellungnahme der Dienststelle: u/tf *^>i/>W.^t«T. ^-/VZ-Ä

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■ U. an das « .:

Sadische Ministerium der Finanzen. Abt. IV, Freiburg i. Br.
zur Entscheidung.

Auf die Stellungnahmen zu den Einzelanträgen ^wird verwiesen.

I DfanttiitlUnlaüat

/4m /& Oktober 1950 wird Elsa Santo von der „Dienststelle für Vermögenskontrolle
und Wiedergutmachung " in Offenburg als Opfer des Nazismus anerkannt. Dem
badischen Ministerium der Finanzen wird empfohlen, der Antragstellerin eine
Haftentschädigung zu gewähren

Nachdem am 18. September 1953 das Bundesergänzungsgesetz (BEG)
in Kraft getreten ist, war das Amtsgericht Offenburg gem. § 108 BEG verpflichtet
, das seit 1951 rechtshängige Wiedergutmachungsverfahren an das
Landgericht Freiburg zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung abzugeben
. Doch das Amtsgericht Offenburg zieht sich nach wiederholten Vorsprachen
von Elsa Santo im April 1954 mit der unwahren Behauptung aus
der Verantwortung, dass ihre Verfahrensakte nicht mehr auffindbar sei -
und dies, obwohl der Verfahrensvorgang zu diesem Zeitpunkt sowohl bei
Gericht als auch beim beklagten badischen Ministerium der Finanzen noch
vorhanden ist. Denn die Gerichtsakten lagen nachgewiesenermaßen dem
Kreisjugendamt Lahr und dem Vormundschaftsgericht Euenheim 1962 zur
Einsichtnahme und Prüfung vor und wurden mit Verfügung vom 14. November
1962 vom Kreisjugendamt Lahr an das Amtsgericht Offenburg zurückgegeben
.9 Verzweifelt bricht Elsa Santo bei dieser Nachricht über den
Verlust der Akten im Gerichtsgebäude zusammen.

Erst fünf Monate später hat Frau Elsa Santo wieder die Kraft, einen erneuten
Antrag aufgrund des am 18. September 1953 in Kraft getretenen
Bundesergänzungsgesetzes (BEG) zu stellen. Dieser zweite Antrag an das
Badische Ministerium der Finanzen als zuständige Wiedergutmachungsbehörde
vom 24. September 195410 wird zur Bearbeitung und Entscheidung
angenommen, ohne auf das noch immer anhängige Klageverfahren in
gleicher Sache beim Amtsgericht Offenburg hinzuweisen. Unberücksich-


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