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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
85. Jahresband.2005
Seite: 461
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Im KZ geschunden, unter Aktendeckeln begraben

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nem Tag Verspätung (statt Freitag, den 29.01.1971, erst am Samstag, den
30.01.1971) bei Gericht eingegangen.15 Unabhängig davon war jedoch
noch immer die unerledigte Klage AR 61/51 beim Amtsgericht Offenburg
anhängig, die vor jedem weiteren Rechtsweg zu bescheiden war.

Weitere Bemühungen um Wiedergutmachung

Mit einem weiteren Antrag vom 16. März 1989 an die Oberfinanzdirektion
Köln begehrt Johanna F., geb. Santo, einen Härteausgleich. Die OFD Köln
gibt den Antrag an die zuständige OFD Freiburg weiter. Dort erkennt der
stellvertretende Finanzpräsident, Regierungsdirektor Föge, die Schieflage
des Falles und stellt fest, dass Amtshaftungsansprüche sehr wohl gegeben
sind, die das Land Baden-Württemberg betreffen. Regierungsdirektor Föge
bietet für die Ermordung des Vaters und den KZ-bedingten vorzeitigen Tod
der Mutter nach dem AKG eine Entschädigung an.16 Durch Einholung eines
Gutachtens von Seiten der OFD, so Regierungsdirektor Föge, soll ermittelt
werden, welche Entschädigungsleistungen infolge der rechtsfehlerhaften
Verfahren durch die Landesbehörden verhindert wurden. Gleichfalls
soll durch das Gutachten geklärt werden, welche Entschädigungsansprüche
gegebenenfalls nach dem Allgemeinen Kriegsfolgegesetz (AKG) bestanden
hätten, wenn bei der Durchführung des rechtshängigen Klageverfahrens
keine politische Verfolgteneigenschaft durch Urteil bestätigt worden
wäre.

Bei diesem Verfahrensstand wird Regierungsdirektor Föge in die neuen
Bundesländer abgeordnet. Seine Nachfolgerin, Frau Hülsmann, zeigt Einsicht
in die Schwere und Tragweite des Falles, lehnt jedoch auf Weisung
des Bundesministers der Finanzen eine Entschädigung nach dem AKG aus
Gründen der Verjährung mit Bescheid vom 21. Mai 1992 ab.17

Die hiergegen beim Landgericht Freiburg eingereichte Klage wird mit
der Begründung der Verjährung möglicher Entschädigungsansprüche am
30. Dezember 1993 zurückgewiesen.18

Petition an den deutschen Bundestag und an den Landtag
von Baden-Württemberg

Eingaben an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags und an den
Landtag von Baden-Württemberg bleiben ebenfalls erfolglos. Der Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags teilt am 30. April 1993 mit, dass
er sich der Rechtsauffassung des Bundesministers der Finanzen angeschlossen
habe: „Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung haben
sich stets der historischen Verantwortung für die menschenverachtenden
NS-Gewalttaten und den hieraus resultierenden Folgen gestellt. Der Petitionsausschuß
verkennt nicht, daß die Mutter der Petentin und die Petentin


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