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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
85. Jahresband.2005
Seite: 463
(PDF, 123 MB)
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Im KZ geschunden, unter Aktendeckeln begraben

463

Erfolg wieder aufgegriffen werden können. Die verstorbene Mutter der Petentin
war zweifellos durch Unrechtsmaßnahmen betroffen, deren Entschädigung
jedoch allenfalls nach dem AKG durch die zuständige Bundesbehörde
in Betracht gekommen wäre. Insoweit wird auf das vom Deutschen
Bundestag abgeschlossene Petitionsverfahren verwiesen, welches leider
nicht zu einer, wie auch immer gearteten Härte- oder Billigkeitsleistung
geführt hat..."

Mit Schreiben vom 13. Februar 1997 teilt der Petitionsausschuss des
Landtags von Baden-Württemberg Johanna F. schließlich mit, dass die Petition
abgelehnt worden ist und weist auf die Veröffentlichung im Staatsanzeiger
11/4002 der Landesdrucksache 12/603 hin.

Der ablehnenden Stellungnahme zur „Wiedergutmachung nationalsozialistischen
Unrechts" schickt der Petitionsausschuss folgenden Wortlaut
voraus:

„Das Schicksal der Mutter der Petentin sowie der Petentin selbst und
ihr Leiden unter dem nationalsozialistischen Regime haben den Ausschuß
tief getroffen. Der Ausschuß hat keine Zweifel an der Schwere ihres Schicksals
. Er bedauert daher, daß es nicht möglich ist, die Gesetze, die nach
dem Ende des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik Deutschland erlassen
wurden, um - soweit möglich - das NS-Unrecht wieder gutzumachen
, auf ihren Fall anzuwenden...

Die Mutter der Petentin erhob beim Amtsgericht O(ffenburg) Klage gegen
den Ablehnungsbescheid. Aus heutiger Sicht ist nicht mehr nachprüfbar
, warum dieses Klageverfahren vom Gericht nicht weiter betrieben wurde
und warum die Akte 1954 nicht mehr auffindbar war. Dennoch ergibt
sich hier kein Hinweis für eine Amtspflichtverletzung. 1985 wurde die Akte
vernichtet..."

Der Petitionsausschuss des Landtags bezieht sich in seiner ablehnenden
Entscheidung im wesentlichen auf die Stellungnahme des Finanzministeriums
vom 9. September 1994. Eine Überprüfung dieser Stellungnahme
durch den von Frau Johanna F. beauftragten Rechtsanwalt Matthias Kurb-
juhn, Waldkirch, vom 25. Januar 1995 kommt zu dem Ergebnis, dass zahlreiche
Rechtsfragen vom Finanzministerium unberücksichtigt bzw. unbeantwortet
geblieben oder falsch interpretiert worden sind. Obwohl dem Petitionsausschuss
die Stellungnahme von Rechtsanwalt Matthias Kurbjuhn
zugesandt wird, finden die bemängelten Sach- und Rechtslagebeurteilungen
in der Entscheidung des Landtags keine Berücksichtigung.

Antrag auf Wiederherstellung der Klageakte beim AG Offenburg

Auf Empfehlung des ehemaligen Justizministers von Baden-Württemberg,
Dr. Rudolf Schieler, welcher bedauert, dass ihm die Wiedergutmachungsangelegenheit
nicht während seiner Amtszeit als Justizminister vorgelegt


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