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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
85. Jahresband.2005
Seite: 479
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In Memoriam Charles Hennand (24. März 1900 -12. April 1945)

479

beitskommandos zu je drei Hundertschaften wurden auf dem benachbarten
Gelände der Reichsbahn zu Aufräumarbeiten eingesetzt und beim Entschärfen
von Blindgängern. Fast täglich waren Todesfälle zu verzeichnen,
oft aufgrund von Misshandlungen. Ein ehemaliger Häftling berichtet, dass
Gefangene, die nicht mehr arbeiten konnten, von SS-Bewachern niedergeschossen
worden seien. Ein anderer wurde, weil er einen Fluchtversuch
unternommen hatte, bewusstlos geschlagen und an einen Pfahl gefesselt,
wo er nach zwei Tagen verstarb. Wieder ein anderer wurde erschossen,
weil er aus der Marschkolonne ausbrach, um einen Apfel aufzuheben.5

Bericht des Staatsanwalts

Im Jahr 1965, 20 Jahre nach dem Verbrechen, schrieb ein ehemaliger
KZ-Häftling, der sowjetische Staatsbürger Nikolai Leonow, in einem
Brief an die Deutsche Botschaft in Moskau, er sei Zeuge von Ermordungen
in Offenburg geworden. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen
ein, die mit einem ausführlichen, 54-seitigen Bericht am 23.
Mai 1972 abgeschlossen wurden.6 Diesem Dokument und den darin festgehaltenen
Zeugenaussagen verdanken wir das Wissen um die genauen
Umstände des Verbrechens. Auch über die Täter und ihre Bestrafung
durch ein französisches Militärgericht unterrichtete diese Dokumentation
: „In jahrelangen Ermittlungen in Deutschland, in Europa und Übersee
ist es gelungen, die damaligen Ereignisse weitgehend aufzuklären,
die Verbrechen sichtbar zu machen und den Kreis der Verantwortlichen
und der Täter abzugrenzen. Allerdings ist dabei der Eindruck entstanden
, daß diese Ermittlungen nur die ,Nachlese' jener Untersuchungen
waren, die von den französischen Behörden schon unmittelbar nach
Kriegsende und der Befreiung der Häftlinge des hier interessierenden
Transportes geführt worden sind. Es erscheint auch merkwürdig, daß die
nach Kriegsende ermittelnden französischen Dienststellen den Hauptverantwortlichen
(SS-Sturmbannführer Maier), was die Tötungen in Offenburg
anging, anscheinend unbehelligt ließen und bezüglich des Nächstverantwortlichen
(Hauptscharführer) Pauli7 an die Schweizer Verfolgungsbehörden
lediglich einen Hinweis gaben, der zu einer Strafverfolgung
wegen der Offenburger Vorfälle offenbar nicht ausreichte. Nach
diesem Ermittlungsverfahren ist nun festzustellen, daß die beiden Hauptverantwortlichen
jetzt nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden
können, weil sie verstorben sind. Die an der Tat beteiligten Kapos Michels
, Lemke und Rinkel sind ebenfalls nicht mehr am Leben, nämlich
umgebracht, verstorben und hingerichtet." Der untersuchende Staatsanwalt
, Landgerichtsdirektor Kenck, hatte für seine Nachforschungen Einsicht
nehmen können in die Gerichtsakten der französischen Behörden
und daraus den Tatablauf rekonstruiert.8


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