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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
85. Jahresband.2005
Seite: 531
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Die Mühlen in Willstätl

531

Blick von der Kinzigbrücke

Nach dem Kauf der Mühle verlangte das Großherzogliche Bezirksamt in
Kork von der Gemeinde Willstätt den Nachweis, dass die Gebrüder
Bertinet das Bürgerrecht beantragt und die Erlaubnis zum Aufenthalt in
Willstätt erhalten hatten, da es Ausländern nicht zustehe, im Inland ohne
Genehmigung ein Gewerbe zu betreiben.

Das Bürgermeisteramt musste gegenüber dem Großherzoglichen Bezirksamt
über die Kompetenz der Gebrüder Franz Eugen und Johann Nikolaus
Karl Bertinet Zeugnis abgeben, dass sich die beiden mit glaubhaften
Urkunden über ihre Person und Vermögen ausgewiesen hatten. Die Gemeinde
bescheinigte den Gebrüdern feine Bildung, edles und würdiges Benehmen
und dass sie das Gewerbe zur allgemeinen Zufriedenheit des Publikums
ausüben würden. Die Gemeinde beantragte in folgendem Wortlaut
die nachträgliche Genehmigung:

„Hohe Regierung beliebe den Mühlenkauf der Gebrüder Bertinet
die polizeiliche Erlaubniß erteilen zu wollen."

Willstätt, den 28. Juli 1844

(Auszüge aus Unterlagen der Gemeinde Willstätt)

Die große Mühle wurde 1869 an den aus Göppingen stammenden
Friedrich Kraus verkauft, der die Mühle sehr erfolgreich weiterführte.
Kraus war der größte Gewerbesteuerzahler der Gemeinde.


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