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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 85
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Der Armen- und Krankenfond in der alten
Stabsgemeinde Durbach

Josef Werner

Hilfsbedürftige Personen und Mitbürger hat es zu jeder Zeit und sicherlich
in jeder Gemeinde gegeben. Was heute die Städte und Gemeinden unter
den vielfältigen Gesetzen der Sozialhilfe, dem Sozialgesetzbuch (SGB) mit
Wohngeldgesetz, Pflege-Versicherungs-Gesetz, Bundesversorgungsgesetz
(BVG), Hartz IV u.a.m. ihren Bürgern an Unterstützung zukommen lassen
(müssen), wurde noch vor wenigen Jahrzehnten aus diversen Unterstützungskassen
, Stiftungen, Spenden, aber auch durch direkte Unterstützung
der jeweiligen Stabs- oder Gemeindekasse finanziert. Was Armut bei uns
noch vor ca. 70 bis 80 Jahren bedeutete, das können sich die meisten heutigen
Bürger kaum noch vorstellen. Hunger, Krankheit, Obdachlosigkeit, das
waren schon immer die drei wichtigsten Kriterien, die das Einschreiten der
Gemeinde oder einer sonstigen Hilfsorganisation erforderten.

Die aus der alten „Herrschaft Staufenberg" hervorgegangene ehemalige
„Stabsgemeinde" Durbach, auch „Samtgemeinde" genannt, hatte verschiedene
Möglichkeiten, um hilfebedürftige Mitbürger zu unterstützen.1

Verschiedene Gewerbetreibende hatten sich zu Beginn des 18. Jahrhunderts
in Zünften zusammengeschlossen. Diese unterhielten zunächst eigene
Unterstützungsfonds, die jedoch fast ausschließlich den eigenen Berufsstand
berücksichtigten. Anfang 1800 schlössen sich Handwerker in einer
kombinierten „Hammerzunft" zusammen. Als weitere Zunft bestand die
vereinigte Schuster-, Schneider- und Weberzunft. Beide Zünfte unterhielten
Unterstützungskassen, aus welchen jedoch nur die Angehörigen des eigenen
Berufsstandes unterstützt wurden. Aufgrund eines neuen Gewerbegesetzes
von 1862 wurden diese Zünfte aufgelöst und deren Restvermögen
dem Armenfond zugewiesen. Beide Zünfte machten zur Auflage, dass die
Zinsen ihres eingebrachten Kapitals zur Unterstützung armer Handwerkslehrlinge
, insbesondere aus diesen Zünften, verwendet werden sollten.2

Welche Aufwendungen von der Stabskasse zu tragen waren, zeigt das Beispiel
aus der „Heimburger Stabsrechnung von Illenthal" für die Jahre 1845
bis 1847.

Rechner war Michael Benz, Rebmann vom Illenthal, welcher am
24. Dezember 1838 verpflichtet wurde. Für die Richtigkeit und Ehrlichkeit
seiner Rechnertätigkeit haftete er mit seinem Liegenschaftsvermögen, weshalb
ein „Unterpfandsrecht" im Pfandbuch eingetragen wurde. Die Samtgemeinde
Durbach lag damals im „Mittelrhein-Kreis" und unterstand dem


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