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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 89
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Der Annen- und Krankenfond in der alten Stabsgemeinde Durbach

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Armenfondskasse bezahlt wurde. Daneben wurde dem Arzt die Wohnung
unentgeltlich gestellt. Um die Stelle hatten sich fünf Ärzte beworben. Der
Arzt war verpflichtet, sämtliche ortsarmen Kranken in ärztlicher, wundärztlicher
und hebärztlicher Hinsicht unentgeltlich zu behandeln. Bei zweifelhaften
Fällen entschied der Gemeinderat über die „notorische Armuth"
eines so behandelten Kranken. Im Verhinderungsfall des Arztes (Krankheit
) musste dieser auf eigene Kosten für einen Vertreter sorgen.7

Der Arzt musste auch entscheiden, ob die ortsarmen Kranken arbeitsfähig
waren oder ob diese keine Arbeit leisten konnten. Wer nicht arbeitsfähig
war, erhielt von der Gemeinde Unterstützung mit Lebensmitteln, z.B.
mit zwei bis drei Pfund Reis wöchentlich. Arbeitsfähige arme Kranke dagegen
wurden durch den Heimburgerstab zu Arbeiten auf den Matten oder
zur Wegherstellung herangezogen. Die Arbeitsleistung wurde pro Mann
und Tag mit 24 Kreuzern, ein erwachsenes Weibsbild mit 18 Kreuzern, Buben
von 15-16 Jahren mit 15 Kreuzern und Mädchen mit 12 Kreuzern bedacht
. Diese Vergütung wurde nicht bar ausbezahlt, sondern mit Lebensmitteln
entschädigt. Krämer Xaver Geiler verpflichtete sich, die Lebensmittel
(Reis, Erbsen und Bohnen) vorrätig zu halten und die Ausgabe an
die Kranken zu festgesetzten Zeiten vorzunehmen.8

Die Konzentration der Ortsarmen auf den Heimburger-Stab und die Nähe
zum Arzthaus hatte wohl auch Nachteile. So wird im Ratsprotokoll vom
22. September 1852 wie folgt Klage geführt: „Die der Gemeinde zugewiesenen
Armen befinden sich seit ihrer Zuweisung allein im Heimburgerstab.
Dieses Beisammenleben in diesem Stab allein hat das Nachtheilige, daß
man sie nicht gehörig beschäftigen kann und nebst diesem der Diebstahl
sowie die Vermehrung der unehelichen Kinder von Jahr zu Jahr über Hand
nehmen." Zur Abwehr dieses Übels wurde vorgeschlagen, die Armen im
Verhältnis des Steuerkapitals auf die einzelnen Stäbe zu verteilen. Offensichtlich
wurde hierüber im Bürgerausschuss nicht mehr beraten, weshalb
sich die Situation in den folgenden Jahren auch nicht änderte. Es war üblich
, dass meist uneheliche Kinder in Pflege bei dem „Wenigstnehmenden"
gegeben wurden. Deshalb blieb es nicht aus, dass die Kinder nicht nur
nachlässig gepflegt, sondern oft auch durch Arbeit ausgenutzt wurden. Erst
im Dezember 1856 findet sich wieder eine neue Regelung im Protokollbuch
. Dort heißt es: „Die Unterhaltung der Armen geschah bisher auf die
Weise, dass sämtliche Armen in Pflege der bemittelten Bürger abwechselnd
gegeben wurden. Man fand dadurch das Nachtheilige für diejenigen armen
Kinder, welche noch die Schule zu besuchen haben, dass solche nicht gehörig
zur Arbeit und zum Besuche der Schule angehalten wurden. Es wurde
deshalb beschlossen, dass diese Kinder nicht mehr durch das Loos in Verpflegung
der Bürger gegeben werden, sondern vielmehr mittelst Vertrag
auf Kosten der Heimburgerstabs-Kasse in Pflege solider Bürger gegeben
werden sollen."


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