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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 95
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2006/0095
Der Armen- und Krankenfond in der alten Stabsgemeinde Durbach

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Der Armenfond hatte eine umfassende Aufgabe zur Sicherung der armen
und Not leidenden Bevölkerung.

Jedem Rechenschaftsbericht war als Vorbericht auch die Entstehungsgeschichte
, die derzeitige Vorstandschaft und sonstige Verwaltung, ein Hinweis
auf die Verwahrung der vorhandenen Urkunden in der Stiftungskiste
und sonstige Regeln des Fonds beigefügt. Der Fond entstand weitgehend
durch Stiftungen, Vermächtnisse und Legate. Besonders großzügige Stifter
wurden in den Armenrechnungen gelegentlich angeführt. So stiftete Baron
Zorn von Bulach anlässlich der Einweihung seines neuen Schlosses im
Jahre 1874 80 Mark. Sehr großzügig war auch eine Maria Anna Kammerer
von Bottenau, die 1884 per letztwilliger Verfügung 622 Mark stiftete. Johannes
Laigast vermachte dem Fond 1891 1.000 Mark. Zur Erhaltung des
Fondsvermögens wurden diverse Einnahmequellen erschlossen. So wurden
beispielsweise Schüler bei Schulversäumnissen mit Strafen belegt, ein
Reblos am Schindelrain bewirtschaftet und Darlehen vergeben, deren Zinseinnahmen
wiederum der Fondskasse zuflössen. Ausführliche Listen der
säumigen Schüler aus der „Werktagsschule", der „Sonntagsschule" und der
„Industrieschule" belegen die auferlegten Strafen. Neben seltenen und geringen
Geldstrafen wurden zumeist Arreststrafen zwischen vier und 24
Stunden verhängt, deren Ableistung ebenfalls peinlich genau registriert
war. Eine Anzahl von Stiftern der Armenkasse hatten ihre Stiftung oder ihr
Vermächtnis mit der Auflage versehen, dass für sie jährlich ein Amt (Jahrtag
) gehalten wurde. Die Kosten hierfür hatte dementsprechend auch die
Armenkasse zu übernehmen. Aus verschiedenen Stiftungen, wie z.B. der
„Georg-Elisabethen-Stiftung" in Ettlingen, dem Spitalfond Ettlingen, dem
herrschaftlichen gemeinen und Hofalmosenfond in Baden, flössen dem
Durbacher Armenfond in unregelmäßigen Abständen Beträge zu, die sodann
nach Beschluss der Vorstandschaft an Bedürftige verteilt wurden. Unter
den ständigen Beiträgen zum Armenfonds finden wir 1860 auch einen
Beitrag des St. Andreas Hospitals in Offenburg von der Wiedergrüner Stiftung
aus den Jahren 1807/15. Der Beitrag betrug vier Gulden jährlich. In
drei Durbacher Wirtshäusern waren „Armenbüchsen" aufgestellt, welche
jedoch insbesondere in den Notjahren von 1848 bis 1860 keine oder nur
sehr wenig Einnahmen brachten. 1899 beschloss der Gemeinderat, dass jeder
als Bürger neu aufgenommene Fremde einen Beitrag von 15 Mark zur
Armenkasse zu leisten habe. Ob jemand arm und bedürftig war, musste zumeist
auch von einer Amtsperson bestätigt werden. Stiftungsvorstand Pfarrer
Stemmer und Bürgermeister Plank hatten gerade in den Jahren 1854 bis
1856 wohl alle Hände voll zu tun, um die große Zahl der Armen einigermaßen
zu versorgen. Damit aus den weiter entfernten Zinken und Stäben
die Not auch dem Stiftungsvorstand zur Kenntnis kam, wurden von Gemeinderäten
auch „Armuthszeugnisse" ausgestellt. Ledige Mütter, Alte
und Kranke oder auch „presthafte" Bürger sind in jedem Ausgabezettel zu


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