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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 103
(PDF, 120 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2006/0103
Über das Gesundheitswesen in der Landgemeinde Willstütl

103

bei vielen Hebammen in Vergessenheit gekommen zu sein. Wir
machen daher erneut auf die sofortige Meldepflicht aufmerksam.
Die in der Gemeinde tätigen Hebammen sind zu verständigen.
Der Vollzug ist bis zum 15. März anzuzeigen."

Die beiden Hebammen mussten die Anweisung unterschreiben. Es ist anzunehmen
, dass die Hebammen der Meldepflicht nicht nachgekommen
sind.

Wurden die Hebammen zu einer Geburt gerufen, waren sie meistens zu
Fuß unterwegs. Für die Geburtshilfe in den Nachbarorten holte man sie mit
dem Pferdefuhrwerk ab.

Nach dem Tod von Christina Bürstner im Jahr 1937 versah Elisabeth Jo-
ckers den Dienst allein und war auch für die Ortschaften Hesselhurst und
Eckartsweier zuständig. Anfang der 1940er Jahre lernte Hebamme Jockers
Rad fahren, um schneller vor Ort zu sein. Am 1. Juli 1948 konnte sie das
40-jährige Jubiläum feiern. Sie tat ihren Dienst bis zum 1. Januar 1949.

Marie Karch aus Willstätt wurde am 1. Januar 1949 als Nachfolgerin
bestellt und erhielt am 14. April 1949 einen Dienstvertrag vom Bürgermeisteramt
. Marie Karch wurde in Freiburg ausgebildet und legte dort ihr
Examen ab. Sie war für die Gemeinden Sand, Hesselhurst und Eckartsweier
zuständig. Wegen Verheiratung kündigte die 30-Jährige ihren Dienst zum
31.12.1950.

Bürgermeister G. Reiß trat rechtzeitig an die 28-jährige Willstätterin
Helene Weber heran und bat sie, das Amt der Hebamme zum 1. Januar
1951 zu übernehmen. Helene Weber arbeitete bis zu diesem Zeitpunkt im
Krankenhaus in Waldshut. Sie wurde im Josefinenheim in Baden-Baden
ausgebildet. Das Examen legte sie in Freiburg ab.

Die Vergütung pro Hausgeburt betrug 32,- DM. Das Gesundheitsamt
garantierte ein Jahresgehalt von 600,- DM. Erreichte die Hebamme das
garantierte Jahresgehalt nicht, wurde die Differenz vom Gesundheitsamt
bezahlt. An den Sozialabgaben mussten sich die Gemeinden, die ihren
Dienst Anspruch nahmen, beteiligen, ebenfalls an der Anschaffung eines
neuen Hebammenkoffers über DM 471,90 im Jahre 1956. Zu ihrem Arbeitsbereich
gehörte Sand, Hesselhurst und Eckartsweier.

Helene Weber verheiratete Seyfert verunglückte 1965 während einer
Dienstfahrt mit dem Moped. Sie konnte danach ihren Beruf nicht mehr
ausüben.

Im Zuge der Motorisierung nahmen die Hausgeburten immer mehr ab.
Die Krankenhäuser in der Umgebung hatten sich bereits mit Geburtsstationen
eingerichtet. Das Amt der Gemeindehebamme gehörte der Vergangenheit
an. Bei einer normal verlaufenden Geburt betrug die Liegezeit im
Krankenhaus acht bis zehn Tage. Seit einigen Jahren können Mütter bereits


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