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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 204
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Andreas Klotz

Offenburger Armenhaus geschenkt werden solle. Der Bischof Johann I.
gab dazu am 7. September 1306 seine ausdrückliche Genehmigung.

Damit wurden alle Insassen und das zum Hospital gehörende Eigentum
unter den Schutz der Kirche gestellt. Bischof Johann I. stellte den Gläubigen
einen 40-tägigen Ablass in Aussicht, sofern sie bereit waren, für das
Hospital zu spenden. Auch war es vorgesehen, dass eine „legaler Bote"
einmal pro Jahr für das St. Andreas Hospital Spenden sammeln sollte.3

Das St. Andreas Hospital wurde von der katholischen Kirche als „ureigene
Anstalt" gesehen, wie eine Urkunde vom 23. Februar 1309 belegt.
Der Rat der Stadt zeigte sich mit dieser Auffassung nicht einverstanden
und erklärte den von der Stadt eingesetzten Spitalpfleger für abgesetzt.
Daraufhin veranlasste Bischof Johann I., dass der Schultheiß Walter, der
Schulmeister Johann Hödel und der Offenburger Bürger Nikolaus Salm
vor ein Offenburger Gericht gestellt würden: Im Februar 1310 konnte
schließlich der Streit zwischen dem Rat der Stadt und dem Bischof mit
folgendem Kompromiss beigelegt werden. Mit ausdrücklicher Genehmigung
des Bischofs Johann I. konnte der erwähnte Schultheiß Walter und
die Gemeinde der Bürger von Offenburg eine Satzung für das St. Andreas
Hospital erstellen.

Sie bestimmte, dass dem St. Andreas Hospital dieselben Vorrechte wie
allen anderen kirchlichen Institutionen gegeben werden sollten. Der Stadt
kam die Pflicht zu, die aufgeführten Rechte des Hospitals zu schützen.

Das Hospital musste dieser Übereinkunft zufolge keine „bürgerliche
Lasten", d.h. Abgaben oder Frondienste leisten. Beim Tod des amtierenden
Spitalpflegers schlugen sie dem Bischof einen Geistlichen oder ein Laien
als Nachfolger vor, den dieser zu bestätigen hatte. Waren beide Parteien
darüber uneins, so kam dem Bischof das Recht zu, den Nachfolger des
Spitalpflegers zu bestimmen. Es muss erwähnt werden, dass „Tobsüchtige"
oder „Aussätzige" gemäß des theologischen Verständnisses des Mittelalters
nicht in das St. Andreas Hospital aufgenommen wurden. Die kirchlichen
Funktionsträger des Mittelalters waren der Auffassung, dass diese
Personen nicht krank, sondern vom „bösen Geist" besessen seien.

Im 14. Jahrhundert, als die Zahl der ansteckenden Krankheiten erheblich
zunahm, errichtete man für die davon betroffenen Menschen vor den
Toren der Stadt „ein besonderes Haus".

Die Aussätzigen oder von der Leprose betroffenen Menschen waren davon
am schlimmsten betroffen. Sie wurden in einem Gebäude untergebracht
, das „Gutleuthaus" hieß. Dieses „Gutleuthaus" wurde als ein wichtiger
Teil des St. Andreas Hospitals angesehen, denn es trug den lateinischen
Namen „hospitale".3

Im 15. und 16. Jahrhundert kam das Spital durch Schenkungen und Vermächtnisse
zu einem weit verzweigten Grundbesitz. Folglich bezog das
Spital sowohl im Gebiet der engeren Ottenau als auch im Rench- und


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