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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 232
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Ruth Jansen-Degott, Cornelia Roth, Ute Scherh

Rosa Huber jedenfalls hatte sich alles andere als aufmüpfig verhalten,
sondern schlicht ihr Recht eingefordert. Vermutlich war sie von Babette
Neriinger entsprechend instruiert worden. Möglicherweise hatte sie bei ihrer
Dienstherrin auch gelernt, dass Frauen eben nicht immer schweigen
sollten, wie es dem damaligen gesellschaftlichen Bild entsprochen hätte.
Rosa Huber starb am 15. November 1892, nachdem sie 29 Jahre lang
Nutznießerin der Nerlinger'schen Stiftung gewesen war.51 Fortan wurden
alljährlich, wie im Testament vorgegeben, hälftig eine langgediente Dienstbotin
und ein Auszubildender unterstützt - mit exakt dieser Geschlechtsverteilung
.52

Rosa Huber übrigens trat ebenfalls, wenn auch in sehr viel bescheidenerem
Maße, als Stifterin auf: Sie vermachte dem städtischen Waisenhausfonds
eine „Zustiftung" in Höhe von 100 Mark.53 Das Waisenhaus hatte
ähnlich wie das Offenburger Krankenhaus auch schon vom Testament der
Babette Neriinger profitiert: Ersteres erhielt ohne weitere Zweckbestimmung
ein Legat in Höhe von 3.000, letzteres eines in Höhe von 1.000 Gulden
.54 Für das Waisenhaus hatte sich Babette Neriinger noch eine andere
Stiftung ausgedacht: Dem Waisenhausfonds ließ sie weitere 100 Gulden
anweisen mit der Maßgabe, dass von dem Ertrag ihr Grab zu pflegen sei.
Diese Aufgabe sollten Waisenkinder Ubernehmen, gleichsam als Dankbar-
keitsbezeigung gegenüber der Stifterin. Hier allerdings hatte sich die sonst
so großzügige Babette Neriinger als etwas knauserig erwiesen. Tatsächlich
reichten die Zinsen nämlich für die Beschaffung eines adäquaten Grabschmucks
nicht aus. So musste der Waisenhausvater persönlich einspringen
und die Blumen aus eigener Tasche finanzieren.55

Des Weiteren hatte Babette Neriinger testamentarisch verfügt, dass der
Stadt für den Bau einer Friedhofskapelle 4.000 Gulden zufließen sollten.
Das Geld wurde vorläufig dem katholischen Stiftungsfonds anvertraut, bis
im Jahr 1875 mit Zustimmung der Erben beschlossen wurde, mit dem Betrag
den Bau einer Friedhofskapelle zu finanzieren. Allerdings nicht auf
dem von der Stifterin vorgesehenen Friedhof, der 1830 angelegt, nun aber
schon wieder aufgegeben worden war. Es ist etwas verwirrend: Die Kapelle
wurde auf dem heutigen alten Friedhof gebaut, der damals - 1875 - gerade
erst eingerichtet wurde.56

Obgleich das Stiftungskapital inzwischen auf 5.500 Gulden angewachsen
war, stand außer Zweifel, dass die anfallenden Kosten damit nicht gedeckt
werden konnten, und das Geld, wenn überhaupt, gerade für den
Außenbau reichen würde. Schon bald zeichnete sich ab, dass auch die
Stadt einen großen Obolus leisten musste, zumal mit dem Kapellenbau
auch die Errichtung einer Leichenhalle und einer Wohnung für den Friedhofswärter
verbunden war. Um den städtischen Beitrag möglichst niedrig
zu halten, wandte sich das Bürgermeisteramt an die Stiftungskommission
und rechnete dieser vor, dass ihr Zinsenfonds in den letzten Jahren erheb-


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