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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 255
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Die Israelitische Schule Altdorf

Dieter K. Petri

Im Ettenheimer Ortsteil Altdorf, Schmieheimer Straße Nr. 7, findet sich
ein Gebäude, das auf seinem Türsturz die Zahl 1806 trägt. Einheimische,
die an der Ortsgeschichte interessiert sind, wissen, dass dieses Haus eine
geraume Zeit die Israelitische Schule beherbergt hat. Das 200-jährige Jubiläum
des ortsbildprägenden Hauses soll hier zum Anlass genommen werden
, der Geschichte der Israelitischen Schule nachzugehen. Neben der Berücksichtigung
ortsbedingter Besonderheiten soll auf jene gesetzlichen Regelungen
hingewiesen werden, die auch die Verhältnisse an anderen Israelitischen
Schulen im Großherzogtum Baden prägten.

Zu Grund gelegt werden Archivalien, die sich bis 1996 im Generallandesarchiv
Karlsruhe und seither im Staatsarchiv Freiburg befinden. Altdorf
gehörte in der Zeit des Großherzogtums Baden zum Bezirksamt Euenheim
. Entsprechend finden sich in den Unterlagen dieser Behörde einschlägige
Dokumente zum gewählten Thema. In der Zeit der Weimarer Republik
kam Altdorf zum Landratsamt Lahr. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des Staatsarchivs Freiburg sei an dieser Stelle für die Unterstützung
dieser Arbeit freundlich gedankt.

1988 erschien in Ettenheim ein Sammelband über „Schicksal und Geschichte
der jüdischen Gemeinden Ettenheim, Altdorf, Kippenheim,
Schmieheim, Rust und Orschweier".1 Franz Oswald hat darin einiges zur
„Geschichte der Altdorfer Judenschule" festgehalten.2 Ferner finden sich
darin Aufsätze von Bernhard Uttenweiler über „Das Novemberpogrom in
Altdorf',3 von Dieter Weis über die Synagoge und das Frauenbad von Altdorf4
und von Monika Schwab über jüdisches Leben, jüdische Häuser und
jüdische Familien in Altdorf.5 Der Verfasser dieses Beitrages hofft, einen
weiteren Mosaikstein zur Geschichte der Altdorfer Juden beizutragen.

Besuch der katholischen Schule

Am 9. Januar 1809 wendet sich das Oberamt Mahlberg an die politische
Gemeinde Altdorf und fordert sie auf, den jüdischen Bevölkerungsteil verwaltungsmäßig
zu erfassen.6 Insbesondere sollten die Juden auch mit einem
erblichen Nachnamen erfasst werden. Mit der Verwendung des Vaternamens
als Nachname wollte man sich nicht mehr zufrieden geben. Eine
solche Maßnahme war bei den Christen nicht erforderlich, weil ihre wichtigsten
Daten in den Kirchenbüchern festgehalten wurden. Die Pfarrer fungierten
bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts als staatlich anerkann-


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