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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 258
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Dieter K. Petri

Kirchliche Schulaufsicht

Die Schulprüfung durch den katholischen Dekan verlief seiner Zeit positiv.
Dies ist einem Schreiben der höchsten jüdischen Behörde in Baden, des
Oberrats der Israeliten in Karlsruhe, zu entnehmen.10 Der Großherzog hatte
den Religionsgemeinschaften angeboten, die oberste Kirchenleitung am
Sitz seiner Regierung zu etablieren. Die Juden gingen auf dieses Angebot
ein, wie auch die Protestanten, die damals den Oberkirchenrat einrichteten.
Der katholische Erzbischof zog es jedoch nach der Auflösung des Bistums
Konstanz vor, seinen Sitz neben der schönen Kirche von Freiburg zu nehmen
. Ausdrücklich gelobt wurde vom Oberrat 1834 die Leistung von Lehrer
„Bernheimer" (in der Regel wird er „Bernheim" genannt). Die Bürokratie
werde indessen erst ganz mit ihm zufrieden sein, wenn er auch die
„Schultabelle nach dem anliegenden Formular" gewissenhaft ausfülle.

Das Schulgesetz wurde beständig erweitert. 1835 regelte es den Beitrag
der politischen Gemeinden an die Israelitischen Schulen im Land." Danach
muss die Kommune die jüdische Schule im Verhältnis des jüdischen
Anteils an der Bevölkerung ebenso unterstützen, wie sie dies auch gegenüber
der christlichen Schule tut. Gleichbehandlung ist ein Prinzip, das immer
mehr respektiert wird. Die Kostenbeteiligung bezieht sich auf sämtliche
Bedürfnisse „wie Schulholz, Schulapparate [d.h. Inventar], Schulhausbaukosten
und Reparaturen" sowie „Schulgeld für arme Kinder". Letzteres
war zuvor eine soziale Aufgabe der Israelitischen Gemeinde gewesen, was
in Altdorf dazu führte, dass die Israelitische Gemeinde mit dem Hinweis
auf ihre Armut das fehlende Schulgeld nicht ersetzte.

Mit der Umsetzung des neuen Gesetzes ließ sich die Kommune mehr
Zeit als der jüdischen Seite lieb war. Sie beschwerte sich über die mangelnde
Hilfe beim Bezirksamt Ettenheim. Am 27. September 1837 wurden
der Bürgermeister und die Gemeinderäte von Altdorf unter Androhung einer
persönlichen Geldstrafe verpflichtet, innerhalb von drei Tagen dem Bezirksamt
zu berichten, wie sich der Beitrag an die Israelitische Schule gestalte
. Da die Mahnung keine Wirkung zeigte, wurde die „Regierung des
Oberrheinkreises" in Freiburg eingeschaltet. Diese nimmt allerdings nicht
nur den Gemeinderat, sondern auch den Synagogenrat in die Pflicht, da
beide es bislang versäumten, sich an einen Tisch zu setzen und eine Vereinbarung
zu treffen. Dem Bezirksamt wird der Rücken gestärkt, gegen die
Säumigen „unnachsichtlich" mit Strafen vorzugehen, wenn sie eine weitere
Frist von 14 Tagen tatenlos verstreichen lassen.

Rabbiner vermittelt Gehaltszulage

Die Kontrahenten scheinen sich zwar unter dieser Gewitterdrohung verständigt
zu haben, Lehrer Lion Bernheim konnte jedoch mit dem Ergebnis


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