Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 260
(PDF, 120 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2006/0260
260

Dieter K. Petri

Unzufriedener Amtsarzt

Trotz dieser Verbesserung der Bezüge fühlte sich Lion Bernheimer weiterhin
benachteiligt, weil der Synagogenrat ihn nicht richtig einstufe. Dieser
gab dem zu geringen Beitrag der Kommune die Schuld für das mindere
Einkommen. Obwohl die Beschwerde alle Instanzen bis zum Innenministerium
in Karlsruhe durchlief, änderte sich nichts. Die Regierung appellierte
an den Gemeinde- und Synagogenrat, gefälligst die Gesetze zu beachten
. Karlsruhe machte zwar Gesetze, respektierte jedoch zugleich die
Selbstverwaltung vor Ort. Das Schulgesetz bildete lediglich einen Orientierungsrahmen
. Mit Sanktionen hielt man sich eher zurück, zumal die finanziellen
Möglichkeiten nicht in allen Gemeinden die gleichen waren.

Die Behörden nahmen jedoch bei der Schulverwaltung die Zügel immer
mehr in die Hand. 1858 beugte das Bezirksamt einer Beschwerde dadurch
vor, dass es das gesetzliche Grundgehalt berechnete und das Ergebnis dem
Synagogenrat zum Vollzug mitteilte: „Die israelitische Schule in Altdorf
wird, da die Gesammtbevölkerung der politischen Gemeinde allda nach
der hier maßgebenden letzten Volkszählung vom Jahre 1855 nun 1321 Individuen
zählt" in die erste Gehaltsstufe gesetzt. Daraus folgt: „Das Gehalt
des Hauptlehrers dieser Schule besteht... in 200 Gulden".15 Das Gehalt
hatte sich früher nach der Anzahl der Mitglieder der Konfession des
Lehrers bestimmt, jetzt wurde die Gesamtzahl der Einwohner herangezogen
. Dieser Berechnungsschlüssel war nicht unbedingt nachvollziehbar. Er
erschwerte auch die finanzielle Lage der katholischen und evangelischen
Schulträger, wenn es an einem Ort mehr als eine Konfessionsschule gab.
Steckte dahinter eine Absicht der liberalen Regierung, die Luft für die
Konfessionsschulen dünner und den Wunsch nach einer Simultanschule
stärker werden zu lassen? Bis zur Einführung der Einheitsschule werden
noch etwa 15 Jahre vergehen.

In Abständen erhielt die Schule einen Besuch vom „Physikus" (Amtsarzt
) des Bezirksamtes. 1846 hielt er in seinem Bericht fest, dass das
„Schulzimmer sehr schmal" und „nicht geräumig genug" sei. Eine bauliche
Erweiterung sei nicht möglich. Es komme zu wenig Luft und Licht in
die „Schulstube". Die Fenster würden nicht richtig schließen. Der Hof sei
aufgeweicht. Das Bezirksamt reagiert mit der Forderung an den Synagogenrat
, endlich eine neue Schule zu bauen. Der aber führt in der jüdischen
Gemeinde einen anderen Beschluss herbei, den Bau einer neuen Synagoge.
Das alte Gotteshaus mache den Eindruck einer „Bretterhütte", sei „baufällig
und für die Gemeinde zu klein".16 Später fügte der Amtsarzt seiner
Mängelliste noch hinzu, der Hof der Schule am Bach sei bisweilen überschwemmt
, die Wände des Gebäudes seien feucht und die Gerüche von anliegenden
„Misthaufen und Abtritten [Toiletten]" wären ungesund. Bürgermeister
Grunninger, der sich für die Zustände mitverantwortlich fühlte,


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2006/0260