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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 300
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Ludger Syre

Nationalsozialismus in Offenburg gefördert hatte, war eine Leistung, zu
der er sich nicht nur während der Zeit des Dritten Reiches, sondern auch
noch in seinen Lebenserinnerungen stolz bekannte. Aber er hatte mit seiner
Verteidigungsstrategie Erfolg.

Der Kreisuntersuchungsausschuss reihte den früheren Oberbürgermeister
nur in die Kategorie der „Minderbelasteten" ein und erlegte ihm eine
Bewährungsfrist von drei Jahren auf. Damit immer noch nicht zufrieden,
wandte sich Rombach an den Beschwerdeausschuss des württembergischen
Landtags. Im Revisionsverfahren erklärte ihn die Tübinger Spruchkammer
1950 nur noch zum „Mitläufer".

Nach seiner Haftentlassung und Entnazifizierung wirkte Rombach wieder
als Jurist, zunächst als Rechtsberater für eine Firma, dann seit Dezember
1950 als Rechtsanwalt. 1951 erhielt er die Zulassung zum Landgericht
und Oberlandesgericht in Stuttgart, wo er sich niedergelassen hatte. Dass
die Stadt Offenburg ihm aufgrund eines im Mai 1951 ergangenen Gerichtsbeschlusses
einen Unterhaltszuschuss bezahlen musste, stieß in der Bevölkerung
und bei den lokalen Gewerkschaften auf Protest.

Doch damit nicht genug. Da Rombach aufgrund der Deutschen Gemeindeordnung
von 1935 als Oberbürgermeister in das Beamtenverhältnis übernommen
worden war, musste die Stadt ihm ab 1960 ein Ruhegehalt auszahlen
, das zuletzt dem eines Leitenden Regierungsdirektors entsprach
(Besoldungsstufe A 16). Offenbar spielte es keine Rolle, dass sich Rombachs
Anspruch auf ein Nazi-Gesetz gründete. Auch seine Frau profitierte
von der bundesdeutschen Rechtsprechung: Bis zu ihrem Tod 1997 bezog
sie Versorgungsbezüge aus der Pension ihres 1987 verstorbenen Mannes.49

Wie könnte ein abschließendes Urteil aussehen? Dass Oberbürgermeister
Wolfram Rombach, verglichen mit Kreisleiter Karl Rombach oder Gauleiter
Robert Wagner, ein weniger fanatischer Nationalsozialist oder, wie es
auch hieß, ein „Vertreter der gemäßigten Richtung der NSDAP" gewesen
ist, haben die Zeitgenossen registriert und mehrfach attestiert. Er gehörte
zu jenen bürgerlichen Repräsentanten des Nationalsozialismus, die die
Schmutzarbeit gerne dem plebejischen Teil der Bewegung überließen. Diese
Zurückhaltung machte es ihm nach 1945 vergleichsweise leicht, das Unschuldslamm
zu spielen. Das alles ändert jedoch nichts daran, dass Wolfram
Rombach, wie der eingangs erwähnte Walther Blumenstock schrieb,
„sich auf einem prominenten Platz einem verbrecherischen Regime vom
Anfang bis zum Ende zur Verfügung gestellt hat."50 Unter diesem Regime
gab es viele Rombachs, und nur deshalb funktionierte es.


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