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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 371
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Bergbau im Gereut, Weiler und bei Zunsweier: Aus den geroldseckischen Akten von der Leyen 371

Handarbeit in-und bey denen fuhren, auch sonsten, vor andere, um densel-
bigen lohn, wie fremde führen und arbeiten wollen, gebrauchen, und einen
billigen verdienst genisßen lasßen; und diese bedingnus, ratione Sunzwey-
er, dahin zu verstehen: dass zwischen den Hochfürst: baadisch- und Hoch-
gräf: leyischen unterthanen daselbsten, kein unterschied zu machen seye,
sondern beede theile zugleich den Vorzug vor fremden gandiren; dagegen
aber auch

ymo.

Zum vortheil deren Gewercken und bergleuthen eigenwillig worden: dass
dieselbe von dem einführenden bau- oder Grubenholz, nothdurften und
victualien, so sich zu Sunzweyer oder dahier nicht bekommen könnten, kein
zoll schuldig seyn, sondern allerdings frey gelasßen werden; dahier in der
Herrschaft aber die nöthige fruchten, um den lauffenden lahrer Marktpreiß
und baaren bezahlung, aus der Herrschaff Rentmeisterey zu nehmen verbunden
seyn sollen. Es wird auch

gvo.

Weder denen Herren beständeren, noch denen Jnspectoren und bergleuthen
, einige jagd und fischerey gestattet, sondern selbigen sollen diese re-
galia, wie allen anderen unterthanen, unter schwehrer Straf untersagt
seyn; und da

ato.

Gnädiger Herrschaft zu Sunzweyer das halbe, dahier aber das ganze Ohmgeld
gebühret; so solle denselben ebenfalls nicht erlaubt seyn, einigen
Wein und brandweinschank, bierbrauerey, Wirtschaft, Salz debit, oder sonstige
kummerschaft zu haben und zu treiben; und sollen dieselbe auch nicht
befügt seyn, ausßer der Herrschaft quartier zu nemmen, und in fremden
wirtshäußeren, zum nachtheil des Ohmgelds und denen hießigen wirthen
entziehenden zehrkösten, ihr Geld zu verzehren; wann aber einer oder
mehrere, auf der Herrschaft oder unterthanen - Grund, Hütten oder Bara-
quen setzen oder zu bauen genöthiget wären, so solle mit denen eigenthü-
meren, es, wegen des Preißes für den Platz, billigmäßig verglichen werden;
wofern aber

10""'

Etwa bergleuthe sich in dem Geroldseckischen Häußlich niederlasßen, und
darselbsten Güther erwerben, oder auch nur wasßer und weyd genüsßen
wollten /: denen doch keines von bey den ohne ausdrücklichen Herrschaff'1
Consens erlaubt seyn solle :/ so seyed dieselbe gleich andern unterthanen
zu tractiren; solang aber


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