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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 406
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Heinz Nienhaus

Bild 2: Ein typisches dreiraumbreites Gutachtäler Haus: der 1682 erbaute und am
1. Mai 1956 abgebrannte Vogtsbauernhof in Lauterbach-Sulzbach um 1920. Hinter
der hellen Fachwerkwand im Erd- und Obergeschoss der Giebelseite befand
sich die Rauchküche.

rung: „Die Herzöge dieses Gebietes (des württembergischen Gebiets, d.
Verf.) schufen mit ihren Bauordnungen ab 1568 einen neuen Haustyp, das
Gutacher Haus. Nach einer dieser Verordnungen mußte aus Gründen der
Feuersicherheit die Küche in die Mitte des Wohnteils gelegt und ihre Wände
mit Mauer- oder Fachwerk ausgeriegelt werden. Dabei entstand ein
dreiraumbreiter Wohnteil mit einer vorderen und einer hinteren Stube und
der Küche dazwischen. "25

Die von Schill! beschriebene „weiße Fachwerkwand in der Mitte des
Hauses" ist auch heute noch an einigen zweigeschossigen Gutachtäler
Häusern gut zu erkennen, so beispielsweise am Reichensteinerhof aus dem
17. Jahrhundert in Hornberg-Reichenbach, ebenso am 1743 erbauten Jungbauernhof
in Königsfeld-Buchenberg, und auch der 1682 erbaute und 1956
abgebrannte Vogtsbauernhof in Lauterbach (Bild 2) wies diese Besonderheit
des Gutachtäler Haustyps auf. Ähnlich markant präsentierte sich der
im Jahre 1933 abgebrannte, alte Wäldebauernhof in Gutach (Bild 3). Allerdings
stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage: War es tatsächlich
die Bauordnung von 1568, die diese Fachwerkwand ausnahmslos für alle
Württemberger Bauernhäuser verlangte und auch den dreiraumbreiten


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