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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 488
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Cornelius Gorka

Rauchmelder gab es noch nicht. Mitten in der Nacht war das Haus menschenleer
. Dadurch hatte der Brand die besten Chancen auf ein reiches und
zunächst ungestörtes Mahl.

Soweit die Ergebnisse der Ermittlungen, die ich der Brandakte im Kreisarchiv
entnommen habe. Einen Beweis für die Richtigkeit dieser Annahme
kann aber bei der restlosen Zerstörung der fraglichen Kamine heute nicht
mehr erbracht werden. Das Haus war zwar zerstört, doch hätte man bei einer
gründlichen Spurensuche und Beweissicherung in der Brandruine vielleicht
noch manche Indizien finden können, die man dann beim Aufräumen
achtlos beseitigte. Mit den heutigen kriminaltechnischen Untersuchungsmethoden
wäre man vielleicht zu einem klareren Ergebnis gekommen.

Auch der Verdacht eines fahrlässigen Umgangs mit den Öfen lässt sich
bis heute nicht ausräumen, zumal die betreffenden Putzfrauen und Hausmeister
inzwischen verstorben sind. Auch eine mögliche Brandstiftung
wird sich nach fast 60 Jahren nicht mehr nachweisen lassen. Die Sache
konnte somit bis heute nicht restlos geklärt werden. Die Staatsanwaltschaft
stellte jedenfalls Ende Juni 1947 ihre Ermittlungen ein.

Verlorene und gerettete Kreisakten (Umfang der Archivalienverluste)

Im völlig zerstörten Nordflügel befanden sich bis 1939 das Bezirksamt und
danach die staatlichen Ämter des Landratsamtes. Im Westflügel befanden
sich vor allem die Landkreisselbstverwaltung und die Gendarmerie. Da der
Nordflügel bis auf die Außenmauern niedergebrannte, sind auch die dort
befindlichen Unterlagen in der Brandnacht größtenteils vernichtet worden.
Entsprechend sind im Bereich der staatlichen Kreisverwaltung auch die
Aktenverluste entstanden.

In der Verlust-Inventarliste des Landkreises ist allein von 36 Aktenschränken
, 21 Rollschränken, 14 Karteikästen, vier Kassenschränken und
acht Regalen die Rede, die durchweg Akten, Karteikarten, Bücher und Büromaterial
enthalten haben dürften. Es waren vor allem General- und Spezi-
alakten des früheren Bezirksamts Wolfach aus dem Bereich der Polizei- und
Ordnungsverwaltung, die im Wesentlichen nach 1860 angelegt wurden. Ältere
Akten waren bereits an das Generallandesarchiv abgegeben worden.

Ungeachtet dessen haben sich dennoch mehrere Akten aus dem Bereich
Armenwesen, Gaststätten, Verkehr und Wasserrecht erhalten, die in der
Regel in den 1920er Jahren beginnen. Diese Akten waren entweder beim
Brand gerettet worden oder befanden sich in der Brandnacht in einem anderen
Gebäude oder wurden später von anderen Behörden abgegeben. Insgesamt
handelt es sich allerdings um eine überschaubare Menge.

Etwas besser sieht es dagegen bei den Akten jener Ämter aus, die sich
im nur teilgeschädigten Westflügel befanden. Wie erwähnt konnten hier in
der Brandnacht unter dramatischen Umständen noch mehrere Akten geret-


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