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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 493
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Von der Fürstenresidenz zum Landratsamt - Das Wolfacher Schloss

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Die Schlosskapelle erhielt 1964 von E. Trautwein ein neues wunderschönes
Altarbild. Es zeigt im Vordergrund die Geburt Christi mit dem
Wolfacher Schloss als Hintergrund! Die Schlosskapelle hatte übrigens
eine bewegte Geschichte hinter sich. Während des 3. Reiches sollte sie
für Büros der NS-Kreisleitung umgebaut werden, was durch die Kriegsereignisse
verhindert wurde. Nach dem Krieg diente die Schlosskapelle
als Gerümpelkammer, Kohlenkeller, Kriegsgefangenenlager, Pferdestall,
Schlachthaus sowie als Versteigerungsraum des Gerichtsvollziehers. Nach
vielem Hin und Her wurde sie schließlich 1962 bis 1965 wiederhergestellt.
Seit Ende 1983 ist die restaurierte Kapelle wieder geöffnet und dient als
Gotteshaus.

Inzwischen änderten sich auch die Besitzverhältnisse im Schloss. Jahrelang
war der Landkreis Wolfach im Schloss nur Mieter gewesen. Am 16.
Dezember 1958 beschloss der Wolfacher Kreistag endlich den Ankauf der
von ihm genutzten Nord- und Westflügel. Anfang 1959 wurde der Landkreis
Wolfach nunmehr Eigentümer an seinen Räumen. 1967 und 1969 erwarb
auch das Land die von ihm genutzten Ost- und Südflügel des Schlosses
. Die Stadt behielt lediglich die Schlosskapelle sowie das Nutzungsrecht
über die Schlosshalle und die Räume des Heimatmuseums. Nach einer
gründlichen Renovierung der Gebäudeteile und der Schlossfassade hatten
Landratsamt, Kreisverwaltung, Amtsgericht, Notariat, Finanzamt und Landespolizei
erstmals eigene Unterkünfte.

Das nachfolgende Bild zeigt eine Kreistagssitzung im Sitzungssaal um
1970. Die Sitzung wird von Landrat Werner Ackenheil geleitet, der 1965
Nachfolger des pensionierten Landrats Ludwig Hess geworden war. Der
Kreistag war das oberste Entscheidungsgremium, welches den Landrat
wählte, den Haushalt verabschiedete, die Satzungen aufstellte und wesentliche
Kreisfragen beraten und entscheiden konnte. Die 29 Kreisverordneten
wurden bis zur Kreisreform alle sechs Jahre von der Kreisbevölkerung
gewählt.

Die Kreisverordneten wählten früher aus ihrer Mitte einen besonderen
Hauptausschuss, den Kreisrat mit acht Mitgliedern. Er hatte die Sitzungen
des Kreistags vorzubereiten und für die Umsetzung der Kreistagsbeschlüsse
zu sorgen. Der Kreisrat wurde mit der Kreisreform ab 1971 abgeschafft
und durch verschiedene Fachausschüsse ersetzt.

Kreisreform und Ende des Landkreises Wolfach

Jahrhunderte lang war Wolfach Amtsstadt gewesen. Mit der Kreisreform
kam aber schließlich das Ende des alten Landkreises Wolfach. Trotz heftigem
Widerstand von Kreisverwaltung und Gemeinden bedeutete das
Kreisreformgesetz von 1971 das Aus. Nach 33 Jahren des Bestehens wurde
der Landkreis Wolfach zum 31. Dezember 1972 aufgelöst.


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