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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
86. Jahresband.2006
Seite: 522
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522

Franz Breig

1 und 20 Nullen) als Notgeld und rund 524 Trillionen Mark von der
Reichsbank verausgabt worden.

Nach vielen politischen Veränderungen und Maßnahmen wurde eine
Währungsreform vorbereitet und eingeleitet. Mit dieser Währungsreform
trat am 15. November 1923 eine neue Währungsordnung in Kraft, welche
die Inflation schlagartig beendete. Im Zuge des komplizierten Stabilisierungsprogramms
hatte die Deutsche Rentenbank ein Grundkapital von
3,2 Milliarden Rentenmark (= 3,2 Milliarden Goldmark) durch Aufnahme
einer Grundschuld von Landwirtschaft, Industrie, Handel und Gewerbe
erhalten. Der Kurs für einen Dollar wurde auf 4,2 Billionen Papiermark
(= 4,2 Rentenmark) festgesetzt.

Weil aber nicht genügend neue Rentenmarkscheine zur Verfügung standen
, liefen einige Notgeld- und Inflationsscheine, zumeist wertbeständiges
Notgeld, noch bis Mitte 1924 um.

Das neue Geld war die „Rentenmark" (Kupferpfennig und Goldmark).
Die Einlösung bzw. der Umtausch wurde wie folgt vorgenommen:
10 Milliarden (10 000 000 000) Papiermark = 1 Pfennig (Kupferpfennig);
1 Billion (1 000 000 000 000) Papiermark = 1 Rentenmark (Goldmark).

Quellen

Volksbank, Die Währungsreform 1923
Städtische Archiv Zell a. H.
Gemeindearchiv Biberach
Gemeindearchiv Nordrach
Privatarchiv Günter Haiss, Zell a. H.
RA Michael Gnatzy, Berlin
Günter Rupertus, Das Papiergeld von Baden
Mehrere private Besitzer von Notgeldscheinen

Franz Breig, Ziegelfeldstraße 7, 77736 Zell am Harmersbach


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