Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 68
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Wolfgang Siengele

Den Durchforstungen folgten die Hiebe mit Laubstammholz, anschließend
bis Mitte März folgten die Hiebe mit Kiefer-Stammholz zur Verhinderung
des Bläuepilzes. Die Holzhauerei musste bis Ende März abgeschlossen
sein, denn die Holzhauer arbeiteten den Sommer über wieder auf
ihrer Landwirtschaft. Nur im Schwarzwald wurde im Sommer Holz gehauen
. Es folgten dann die Brennholzverkäufe und Schlagraumversteigerungen
, wobei der Aufarbeitungstermin auf spätestens Mitte April gesetzt
wurde, damit die Kahlflächen im selben Frühjahr noch bepflanzt werden
konnten. Herbstpflanzungen wurden 1952 noch nicht praktiziert. Mit Fangrinden
(auch begifteten) wurde dann der Rüsselkäfer bekämpft. Unmittelbar
darauf wurde „verpfählt", d. h. um die frisch gepflanzten Lärchen und
Douglasien wurden je drei fein gespaltene kurze Eiche- oder Kastanienpfähle
gegen Fegeschäden durch den Rehbock eingeschlagen. Zwar waren
bereits Spiralen und Drahtkörbe bekannt, diese uralte Methode des Einzelschutzes
hielt sich jedoch noch ein paar Jahre. Es folgte dann der Zaunbau
und unmittelbar darauf beginnend Anfang Juni die „Reinigung", also das
Freischneiden der Pflanzen aus Brombeere, Gras und Farn.

Im September wurden dann die Gipfeltriebe von Tannen und Forlen gegen
Wildverbiss mit einem selbst hergestellten „Hausmittel" oder mit gekauften
, zumeist teerhaltigen Mitteln bestrichen. Außerhalb des Schwarzwaldes
mussten auch die Fichten gegen Verbiss geschützt werden. Die
Sommerarbeiten wurden fast ausschließlich von Frauen durchgeführt, mit
Ausnahme des Verpfählens, des Zaunbaus und des Hackens der Pflanzlöcher
.

Für die Wegunterhaltung war der „Waldstraßenwart" zuständig. Fast
jedes Revier hatte zumindest einen davon. Kulturwarte gab es noch
selten.

Den Auftakt für die Holzhiebe im folgenden Forstwirtschaftsjahr bildete
dann im September die Stücklohnvereinbarung zwischen den einzelnen
Haumeistern und dem Waldbesitzer.

Zumeist vereinbarten Forstmeister und Förster einerseits und der Haumeister
auf der anderen Seite die Stücklöhne für jeden einzelnen Hieb des
gesamten Forstwirtschaftsjahres. Die Aufarbeitungskosten und die Kosten
für die Bringung wurden in Mark und Pfennig festgelegt. Nach spätestens
zwei Stunden war man sich einig und begoss den wichtigen Akt mit einem
Glas Bier. Jahre später sollte diese Arbeit durch akribische Grundlagenerhebung
für den HET (Holzerntetarif) und den EST (Erweiterter Sortentarif
) einen Großteil der Arbeitszeit der Förster beanspruchen.

Das „Holzschleifen", also die Stammholzbringung an die fahrbare
Waldstraße übernahm zumeist ein Landwirt, der mit Pferd oder Schlepper
als Unternehmer auftrat. Diese Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben.
Das neue Forstwirtschaftsjahr konnte beginnen, und es lief nun mit steten
kleinen Veränderungen, teils Verbesserungen dem Grunde nach in den


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