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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 77
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Die großen Holzhiebe der französischen Besatzungsmacht.

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Schon jetzt, am 12.2.1947, wird auf die Borkenkäfergefahr hingewiesen
, die im Anschluss an die Besatzungshiebe noch zur großen Katastrophe
werden sollte.

Für den Bereich des Forstamtes Ottenhofen war die französische Firma
Trentesaux aus Paris bestimmt, die im Hundsbach im Gasthaus Löwen ein
Büro unterhielt.

Illegale Brennholzhiebe der Firma, die auf den Schwarzmarkt kamen,
erschwerten die Beziehungen zur „Käuferfirma", ebenso die Tatsache, dass
die Firma die Massenermittlungen nicht anerkennen wollte, vor allem nicht
die Höhenmessung bis zur Gipfelknospe.

Am 27. März 1947 informiert die Forstabteilung das Badische Finanzministerium
, dass im badischen Teil der französischen Besatzungszone
weitere 2 000 000 Fm Holz geliefert werden müssen. Das Forstamt Ottenhofen
wurde wiederum mit 20000 Fm Nadelholz belastet, wobei nun 5000
Fm Faserholz dabei sein durften. Mit der Aufarbeitung des Faserholzes
musste sofort begonnen werden. Diese zweite Lieferung läuft nun unter
dem Namen E-Hiebe.

Die Waldbesitzer klagten über völlig zerstörte Naturverjüngungen,
ausgefahrene Wege und Schäden am verbleibenden angrenzenden Bestand
, unerlaubte Brennholzhiebe, „irrtümliche" Holzhiebe an Waldorten
, die nicht vorgesehen waren. In Abt. 1.3 des Gemeindewaldes Sas-
bachried lag unentrindetes Stammholz, das im Herbst 1946 gehauen
wurde, „in stärkstem Maß vom Borkenkäfer befallen", im Juni 1947 immer
noch im Wald. Auch das Reisholz, das nicht Gegenstand des
Zwangsverkaufs war und von der Bevölkerung dringend als Brennholz
benötigt wurde, war von der französischen Einschlagsfirma illegal verkauft
worden. Die Gemeinde Sasbach schreibt am 13.6.1947, dass allein
140 Ster Reisprügel „verschoben" wurden, und schickt eine Liste von
Sasbacher Einwohnern, die aus Abt. 1.4 von französischen Arbeitern
Holz gegen Schnaps erhielten.

Die Forstverwaltung, die von der französischen Besatzung als alleiniger
Verhandlungspartner bestimmt war, versuchte die Lasten so gerecht wie
möglich zu verteilen, wurde jedoch trotzdem vom Landratsamt Bühl gebeten
, den Gemeindebesitz doch mehr auf Kosten des Staatswaldes zu schonen
. Am 20. März 1947 wird eine Borkenkäferkalamität großen Ausmaßes
, besonders in den Staatswaldungen des Landes, gemeldet.

Am 18.7.1947 untersagt das Badische Finanzministerium den Forstämtern
, mit „französischen, schweizerischen, holländischen oder italienischen
Firmen" Sonderabmachungen oder gar Verträge abzuschließen.

An den E-Hieben 1948 beteiligen sich zunehmend Firmen aus der
Schweiz, die die Gunst der Stunde nutzen und vor allem im Grenzraum am
Bodensee mit eigenen Arbeitskräften große Kahlhiebe durchführen bzw.
das Holz aufgearbeitet von den Franzosen kaufen.


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